Auch im Landkreis Bautzen müssen zahlreiche Kommunen wegen Geldmangels höhere Elternbeiträge für die Kita-Betreuung verlangen. Die Liste der betroffenen Kommunen in Sachsen wird immer länger. Während elf der 16 Bundesländer ganz oder teilweise auf Kita-Gebühren verzichten, sind Schritte in diese Richtung in Sachsen nicht erkennbar. Die Linksfraktion fordert (Drucksache 7/14316) ein Konzept zur schrittweisen Abschaffung der Elternbeiträge. Dazu sagt Marika Tändler-Walenta, Sprecherin für Kindertagesstätten: 

„Der Verzicht auf die Kita-Gebühren ist eine Frage der Prioritätensetzung. Die Mehrheit der Bundesländer hat – aus guten Gründen – diese Priorität für sich gesetzt. Sachsens Regierung aber hält weiter eisern an den Eigenanteilen fest, trotz der allgemeinen Teuerung und obwohl in Sachsen besonders viele Eltern für ihre Arbeit schlecht bezahlt werden.

Wir wollen, dass Sachsen sich endlich in Richtung Entlastung auf den Weg macht und dafür ein Konzept mit konkreten Zwischenschritten entwickelt. So lassen sich wie in anderen Ländern Betreuungsjahre oder Altersgruppen beitragsfrei stellen oder die Beiträge pauschal absenken. Dazu muss der Freistaat seine Zuschüsse an die Kommunen häufiger anpassen. 

Es ist nicht hinnehmbar, dass die neunstündige Betreuung eines Krippenkindes mancherorts inzwischen mehr als 300 Euro kostet – die Verpflegungskosten kommen hinzu. Auch das Essengeld muss perspektivisch abgeschafft werden.“ 

Hintergrund 

Ab dem 1. August 2024 müssen die Eltern in Brandenburg keine Beiträge mehr für die Kita-Betreuung zahlen. Nur Baden-Württemberg, Bayern, Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein verlangen noch Beiträge, jedoch bezuschussen Bayern und Schleswig-Holstein die Elternbeiträge mit bis zu 100 Euro je Monat und Kind.

In Sachsen-Anhalt entfallen die Beiträge für Geschwisterkinder, auch dann, wenn ein älteres Kind den Hort besucht. In Thüringen dürfen in den letzten 24 Monaten vor Schuleintritt keine Elternbeiträge mehr erhoben werden, in Nordrhein-Westfalen sind die letzten beiden Betreuungsjahre vor Schuleintritt beitragsfrei. 

Bremen, Hessen und Niedersachsen verlangen ab dem vollendeten dritten Lebensjahr keine Beiträge mehr, Rheinland-Pfalz stellt die Betreuung ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr beitragsfrei. Hamburg verzichtet bei einer täglichen Betreuungszeit von fünf Stunden gänzlich auf Beiträge, in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern gibt es generell keine Elternbeiträge mehr. 

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