Sirenen kommt aufgrund ihres Weckeffektes nach wie vor eine große Bedeutung bei der Warnung der Bevölkerung zu. Darum haben Bund und Länder gemeinsame Leitlinien entwickelt, die unter anderem vorsehen, sowohl für die Warnung als auch für die Entwarnung bundesweit einheitliche Sirenensignale zu nutzen.

Somit wird eine Erweiterung der Sirenensignale „Signalprobe“ (1 x Dauerton von 12 Sekunden), „Feueralarm“ (3 x Dauerton von je 12 Sekunden mit je 12 Sekunden Pause) und „Warnung vor einer Gefahr“ (eine Minute auf- und abschwellender Heulton) um das Signal „Entwarnung“ (eine Minute Dauerton) erforderlich. Darauf weist das Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz des Landkreises hin. Die Erweiterung von drei auf vier Sirenensignale ist ab sofort gültig.

Das Signal „Feueralarm“ dient neben der Warnung der Bevölkerung insbesondere auch der Alarmierung der Einsatzkräfte. Die „Signalprobe“ ist mittwochs 15 Uhr erlaubt, sofern es sich nicht um einen gesetzlichen Feiertag handelt. Das Signal „Warnung vor einer Gefahr“ schließt die Aufforderung „Informieren Sie sich!“ ein.

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