Neues Wohngebiet „Delitzscher Auenhöfe“ in Delitzsch-West: Auslegung des B-Plan-Entwurfs. Vom 10. August bis zum 11. September 2020 besteht für die Bürgerinnen und Bürger die Möglich, in den Entwurf des Bebauungsplanes (B-Plan) Nr. 36 „Delitzscher Auenhöfe“ Einsicht zu nehmen und Hinweise vorzubringen.

Der Stadtrat der Stadt Delitzsch hatte in seiner Sitzung am 25. Juni 2020 diesen Entwurf gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, die Beteiligung der Nachbargemeinden, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich auf einer brachliegenden Fläche eines ehemaligen Plattenwohnbaugebietes im Stadtteil Delitzsch-West. Diese Fläche soll rekultiviert und zu einem neuen Wohnstandort mit angrenzendem Gesundheits- und Sportzentrum entwickelt werden. Dafür hatten zwei Beteiligte ihren Bedarf für Wohnbauland und für Flächen für Anlagen aus den Bereichen Sport/Gesundheit an die Stadt Delitzsch herangetragen.

Auf den Flächen nördlich der „Straße der Freundschaft“ plant die Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch (WGD) die Entwicklung von Wohnraum, vornehmlich in Form von Mehrfamilienhäusern. In Bezug auf das Maß der Nutzung sind eine Grundflächenzahl von 0,4 sowie fünf Vollgeschosse als Höchstmaß geplant. Das heißt, 40 Prozent der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden.

Ferner sollen eine offene Bauweise festgesetzt und der Rahmen der Überbaubarkeit durch Baugrenzen bestimmt werden. Durch die Festsetzung der offenen Bauweise wird die Barrierewirkung geschlossener Gebäudekomplexe vermieden und damit eine Durchmischung mit optisch auflockernder Begrünung ermöglicht. Die genannten Festsetzungsbestandteile orientieren sich an der nördlich angrenzenden Bestandsbebauung.

Für die als allgemeines Wohngebiet festgesetzte Fläche südlich der „Straße der Freundschaft“ liegen Ansiedlungswünsche für ein Sport- und Gesundheitszentrum vor. Um dem Bebauungskonzept des privaten Vorhabenträgers entgegen zu kommen, wird eine abweichende Bauweise mit der Zulässigkeit einer Bebauung mit einer maximalen Baukörperlänge von bis zu 120 Metern festgesetzt.

Im Gegensatz zu den Flächen nördlich der „Straße der Freundschaft“ sind für diesen Bereich zudem maximal drei Vollgeschosse als Höchstmaß geplant. Auf diese Weise soll ein schrittweiser höhenmäßiger Übergang in die sich im Westen und Süden anschließenden öffentlichen Grünflächen erzeugt werden.

Die Erschließung des Gebietes ist von der Bundesstraße B184/183a über die bestehende Anbindung an die Straße der Freundschaft geplant.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 36 „Delitzscher Auenhöfe“ einschließlich Begründung, Geräuschprognose und Bodengutachten erfolgt zu jedermanns Einsicht vom 10. August 2020 bis einschließlich 11. September 2020 zu den nachfolgend angegebenen Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude II der Stadtverwaltung Delitzsch, Schloßstraße 30, im Sachgebiet Stadtplanung, Zimmer 3.14:

Montag, Mittwoch, Donnerstag: 7.30 bis 12 und 13 bis 16 Uhr
Dienstag: 7.30 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
Freitag: 7.30 bis 12 Uhr

Die kompletten Planungsunterlagen können während des Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Stadt Delitzsch www.delitzsch.de/bauleitplanung und auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können am Auslegungsort von jedermann Hinweise, Anregungen und Bedenken zum Entwurf des Bebauungsplans, zur Begründung und zu den weiteren maßgeblichen Anlagen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers enthalten.

Nicht fristgerecht abgegebene Hinweise, Anregungen und Bedenken können bei der Beschlussfassung über den B-Plan unberücksichtigt bleiben.

#Warntag2020

Erster bundeseinheitlicher Warntag am 10. September

Am 10. September 2020 findet der erste bundesweite Warntag seit der Wiederherstellung der deutschen Einheit statt. Dann werden in ganz Deutschland Warn-Apps piepen, Sirenen heulen, Rundfunkanstalten ihre Sendungen unterbrechen und Probewarnungen auf digitalen Werbetafeln erscheinen.

Ab sofort ist die Internetseite www.bundesweiter-warntag.de online. Sie bietet Informationen über den ab 2020 jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September stattfindenden Warntag. Die Internetseite erklärt auch, in welchen Fällen und auf welchen Wegen die Bevölkerung in Deutschland gewarnt wird. Eine Länderkarte ermöglicht mit einem Klick den Überblick über Regelungen zur Warnung in den einzelnen Bundesländern.

Hintergrund

Bund und Länder haben im Rahmen der Innenministerkonferenz im Juni 2019 beschlossen, ab dem Jahr 2020 jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September einen bundesweiten Warntag stattfinden zu lassen.

Er soll dazu beitragen, die Akzeptanz und das Wissen um die Warnung der Bevölkerung in Notlagen zu erhöhen. Wer rechtzeitig gewarnt wird und weiß, was zu tun ist, kann sich in einem Notfall besser selbst helfen. Zur Warnung der Bevölkerung nutzen Bund, Länder und Kommunen alle verfügbaren Kommunikationskanäle: so etwa das vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) betriebene Modulare Warnsystem (MoWaS) und die Warn-App NINA, eine Vielzahl von Medien und Rundfunksendern bis hin zu Sirenen und Lautsprecherdurchsagen vor Ort.

Gleichzeitig dient der Warntag dazu, die vorhandenen technischen Systeme zur Warnung flächendeckend zu testen und zu prüfen, an welcher Stelle sie noch weiter entwickelt werden können.

Bund und Länder bereiten den bundesweiten Warntag in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Kommunen gemeinsam vor. Zuständig sind auf Bundesebene das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), das dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat nachgeordnet ist.

Auf der Ebene der Länder wird der Warntag von den jeweiligen Innenressorts und auf der Ebene der Kommunen in der Regel von den für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden vorbereitet.

Finissage der Industriearchitekturausstellung mit Vortrag

Am 2. August 2020 endet die Sonderausstellung „Industriearchitektur in Sachsen – erleben – erhalten – erinnern“ im Museum Barockschloss Delitzsch. Als Finissage hält der Leipziger Architekt, Grafiker und Autor Bernd Sikora am 2. August 2020 um 14 Uhr im Museum einen Vortrag zur Geschichte und den Möglichkeiten der Industriearchitektur im Freistaat Sachsen.

Mit seinem Buch „Industriearchitektur in Sachsen. Erhalten durch neue Nutzung“ (2011) gab Bernd Sikora den Impuls für eine entsprechende thematische Wanderausstellung, die im gleichen Jahr im Sächsischen Industriemuseum | Industriemuseum Chemnitz präsentiert wurde.

Wegen des aktuell geltenden Abstandgebotes ist eine Anmeldung für den Vortrag unter Telefon 034202 67-206 oder E-Mail barockschloss@delitzsch.de erforderlich.

Schiedsstelle der Stadt Delitzsch öffnet am 11. August

Für zivilrechtliche Streitigkeiten besteht am 11. August 2020 in der Schiedsstelle der Stadt Delitzsch die Möglichkeit zur Schlichtung. Die ehrenamtlichen Friedensrichter Merry Gottwald und Andreas Wilkending sind an diesem Tag von 16 bis 17 Uhr im Rathaus der Stadt vor Ort.

Telefonisch können Anfragen bei der Stadtverwaltung (Tel. 034202 67- 212) oder direkt an die Friedensrichter zu den Sprechzeiten (Tel. 034202 67-235) gestellt werden.

Kasernenspitze zu Gast – Ortschaftsrat Benndorf tagt

Bei der nächsten öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Benndorf wird hoher Besuch erwartet. Für den 11. August 2020 hat sich der stellvertretende Kommandeur der Unteroffizierschule des Heeres (USH) der Bundeswehr, Oberst Jürgen Baron von Bistram, angekündigt. Die Feldwebel-Boldt-Kaserne liegt zwar auf Gemarkung der Ortschaft Schenkenberg, vor allem der Truppen-Übungsplatz hat allerdings auch eine direkte geographische Nähe zum Örtchen Benndorf.

Die Sitzung beginnt um 19:00 Uhr im Ortsbegegnungszentrum des Dörfchens.

Tagesordnung

1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bestätigung der Tagesordnung
2. Gespräch mit dem stellv. Kommandeur der USH
3. Absprachen über anstehende Termine in Benndorf
4. Sonstige Anlagen und Fragen rund um unser Dorf

Verkehrsraumeinschränkungen

Straße: Badergasse
Ursache: Bauliche Sanierung eines Wohnhauses
Maßnahme: Vollsperrung (Bereich Nr. 21-27)
Zeitraum: bis 31.03.2021
Hinweis: Aufhebung der Einbahnstraßenregelung aus Richtung Hallesche Str. kommend. Haltverbote in der gesamten Badergasse. Baustelleinrichtung im Bereich vor der Halleschen Straße 27/Badergasse

Straße: Blumenstraße
Ursache: Neubau Einfamilienhaus
Maßnahme: Vollsperrung Höhe Nr. 10
Zeitraum: bis 31.12.2021

Dienstag, der 28. Juli 2020: Coronatests am Flughafen wohl schon ab Samstag möglich

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