Die aktuellen Förderprogramme des Bundes erhöhen die Nachfrage nach Austausch alter Ölheizungsanlagen durch neue effizientere Wärmeerzeuger in Kombination mit dem Einsatz erneuerbaren Energien. Damit jedoch sichergestellt ist, dass neue Wärmeerzeuger auch effizient und somit zu niedrigen Kosten betrieben werden können, ist es erforderlich, die Hydraulik der bestehenden Heizungsanlage in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Durch einen hydraulischen Abgleich wird jeder Raum genau mit der Wärmemenge versorgt, die zum Erreichen der gewünschten Raumtemperatur benötigt wird.

Bundesweit durchgeführte Untersuchungen von Universitäten, Hochschulen, Fachverbänden, unabhängigen Beratungsorganisationen und Gutachtern haben ergeben, dass der überwiegende Teil der Bestandsheizungsanlagen hydraulisch nicht abgeglichen ist. Die Ergebnisse von Initialmessungen, die durch die Sächsische Energieagentur – SAENA GmbH regelmäßig an kommunalen Heizungsanlagen durchgeführt werden, ergeben ein identisches Bild.

Während der Effizienzverlust nicht abgeglichener bestehender fossiler Heizsysteme bereits in der Größenordnung von 10-20 Prozent liegen kann, wird diese Differenz beim Einsatz von Wärmepumpen-, Hybridheizungen oder Kombinationen mit Solarthermieanlagen deutlich höher sein. Daher ist es trotz vermeintlich hoher Zuschüsse nicht sicher, dass durch den Einbau eines neuen Wärmeerzeugers automatisch niedrigere Gesamtkosten (Investition + Wärmekosten) zu erwarten sind.

Es ist im Gegenteil eine zwingende Voraussetzung, dass das bestehende Heizungsnetz mit dem Einbau des neuen Wärmeerzeugers hydraulisch abgeglichen wird, um im Ergebnis dauerhaft niedrigere Jahreswärmekosten und eine bessere CO2 Bilanz zu generieren.

Der Nachweis des hydraulischen Abgleichs für dieses Förderprogramm der BAFA ist daher verpflichtend. Die Aufwendungen für die Durchführung des hydraulischen Abgleichs werden aber auch mit gefördert.

In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen für den Neubau und die Modernisierung von Wohnhäusern und Nichtwohngebäuden, z.B.

• BAFA-Förderung – Heizen mit Erneuerbaren Energien
• Erhöhung der KfW-Förderung für energetische Neubauten Programm 153
• steuerliche Förderung energetische Gebäudesanierung von selbstgenutzten
Wohngebäuden

Die Berater der sächsischen Energieagentur – SAENA GmbH helfen Ihnen, die Programme zu finden, die für Ihr Bau- oder Modernisierungsprojekt in Frage kommen. Wir sind für Sie von Montag bis Donnerstag von 9.00 -17.30 Uhr und Freitag von 9.00-15.30 Uhr am Telefon unter 0351 4910 3179 bzw. über E-Mail mit info@saena.de erreichbar.

Broschürenmaterial zum Bauen und Sanieren finden Sie unter www.saena.de in der Infothek.

Die Sächsische Energieagentur – SAENA GmbH ist das unabhängige Kompetenz- und Beratungszentrum zu den Themen erneuerbare Energien, zukunftsfähige Energieversorgung und Energieeffizienz. Gesellschafter sind der Freistaat Sachsen und die Sächsische Aufbaubank – Förderbank –.

Die neue Leipziger Zeitung Nr. 82: Große Anspannung und Bewegte Bürger

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