Jedes Jahr wird am 28. September mit dem „Safe Abortion Day“ daran erinnert, dass ein Schwangerschaftsabbruch ein Grundrecht von Frauen ist. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen Sachsen (ASF Sachsen) rufen zur Beteiligung an den Aktionen des Tages auf.

Laura Stellbrink, Landesvorsitzende der ASF Sachsen, erklärt dazu: „Wenn sich eine Frau für einen Abbruch entscheidet, muss sie die nötige Unterstützung bekommen. Der Abbruch ist ein Grundrecht. Die Entscheidung darüber liegt bei der Frau, ihr dürfen keine bürokratischen oder juristischen Hürden in den Weg gelegt werden.“

Mit dem Motto „Schwangerschaftsversorgung ist Grundversorgung“ wird in diesem Jahr auf die Dringlichkeit hingewiesen, dass die Situation für ungewollt Schwangere, einen sicheren Ort und eine qualifizierte medizinische Fachkraft für eine Beendigung der Schwangerschaft zu finden, immer schwieriger wird.

Die Zahl der Arztpraxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, war bereits zwischen 2003 und 2018 um rund 40 Prozent auf bundesweit etwa 1.200 Stellen gesunken. Ungewollt Schwangere, die einen Abbruch durchführen lassen wollen, müssen immer längere Strecken zurücklegen, teilweise bis zu 200 Kilometer. Die Corona-Krise hat diese Situation noch einmal verschärft.

Stellbrink weiter: „Schwangere müssen selbstbestimmt über ihren Körper entscheiden können. Es ist ein Unding, dass der Schwangerschaftsabbruch nach wie vor im Strafgesetzbuch verankert und lediglich unter bestimmten Bedingungen straffrei ist. Wir fordern daher seit langem die Abschaffung des Paragrafen 218 und 219a.

Bis zur vollendeten 12. Schwangerschaftswoche muss der Abbruch einer Schwangerschaft kosten- und bedingungslos möglich sein. Dafür müssen Regelungen außerhalb des Strafgesetzbuches getroffen werden.“

Bundesweit wird dieser Tag viel Aufmerksamkeit erzeugen: Über 100 Institutionen, Parteien und Länder-Bündnisse rufen dazu auf; es finden über 90 Aktionen in über 50 Städten statt.

Die neue „Leipziger Zeitung“ Nr. 83: Zwischen Ich und Wir

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