Die aktualisierten Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für den Lockwitzbach in Dresden sind fertig. Die Karten wurden heute (Montag, 2. November 2020) von der Landestalsperrenverwaltung Sachsen an die Landeshauptstadt Dresden übergeben. In einer Videokonferenz wurde das aktuelle Kartenmaterial vorgestellt und erläutert.

Die Karten werden demnächst im Umweltportal des Freistaates Sachsen veröffentlicht. Hier können sich Behörden, Bürger und Gewerbetreibende informieren, inwieweit sie von Hochwasser betroffen sind. Die Karten geben zudem Auskunft über Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten. Bisher galten die Karten aus dem Hochwasserschutzkonzept, das im Jahr 2003 erstellt wurde. Zwischenzeitliche bauliche Veränderungen, aber auch die aktuelle Hydrologie und weiterentwickelte Berechnungsmodelle sind in den aktualisierten Karten berücksichtigt.

Die Karten sind ein wichtiges Handwerkszeug für die Eigenvorsorge der Bürger sowie für die Gefahrenabwehr und Risikofürsorge der Kommunen.

Bei dem Kartenmaterial wird zwischen Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten unterschieden. In Hochwassergefahrenkarten wird die Gefährdung für Ortschaften bei unterschiedlichen Hochwasserszenarien aufgezeigt. Dabei werden Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten in den überschwemmten Bereichen dargestellt. In den Risikokarten werden die Flächennutzung der überschwemmten Flächen und besonders gefährdete Objekte dargestellt.

Hintergrundinformation

Die Aktualisierung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten ist Bestandteil der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie der Europäischen Union. Die Hochwasserschutzkonzepte, die der Freistaat Sachsen nach dem Augusthochwasser 2002 aufgestellt hatte, werden aktualisiert und zu Hintergrunddokumenten der Hochwasserrisikomanagementpläne der Elbe und der Oder weiterentwickelt.

Die Karten selbst werden – wie auch die Hintergrunddokumente – alle sechs Jahre überprüft und wenn nötig überarbeitet. Dafür sind meist umfangreiche Gewässervermessungen sowie die Erstellung bzw. Fortschreibung von hydraulischen Modellen erforderlich. Für die Gewässer I. Ordnung und die Bundeswasserstraße Elbe investiert der Freistaat Sachsen derzeit dafür jährlich rund fünf Millionen Euro.

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