Die Sparkasse Leipzig hat nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen ihren Prämiensparer/-innen wie viele andere sächsische Sparkassen jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Die Verbraucherschützer haben deswegen Musterfeststellungsklage gegen das Kreditinstitut erhoben. Für Betroffene, die sich dieser Klage nicht angeschlossen haben, droht nun die Verjährung ihrer Ansprüche. Im Schnitt geht es um 3.100 Euro pro Sparvertrag. Wer sich sein Geld sichern will, muss jetzt handeln!

Betroffen sind Sparende mit einem „Prämienspar flexibel“-Vertrag der Sparkasse Leipzig, der 2017 gekündigt wurde. „Wer sich der Musterfeststellungsklage nicht angeschlossen hat, hat jetzt noch die Möglichkeit, durch ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren oder eine individuelle Klage seine Nachzahlungsansprüche zu sichern“, erklärt Finanzexpertin Andrea Heyer von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Andernfalls gibt es, auch wenn abschließend ein verbraucherfreundliches Gerichtsurteil seitens des Bundesgerichtshofs (BGH) vorliegt, keine Möglichkeit mehr, seinen Anspruch durchzusetzen. „Von der Sparkasse Leipzig ist hier unseren Erfahrungen nach nichts zu erwarten. Indem sie ihre Kunden nicht auf die Verjährung ihrer Ansprüche aufmerksam macht,  hofft sie vermutlich, auf die Masse der Verträge gerechnet, große Summen zu sparen“, so Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen.

Wer bis spätestens Mitte Dezember 2020 ein außergerichtliches Verfahren vor dem zuständigen Ombudsmann einleitet, kann seine Ansprüche bewahren. „Ein Schlichtungsverfahren verlängert die Verjährungsfrist um die Dauer des Verfahrens plus sechs Monate“, erklärt Heyer. Die Eröffnung des Verfahrens ist jederzeit kostenfrei möglich. Wer sich dabei unterstützen lassen möchte, kann das bei der Verbraucherzentrale Sachsen zum Preis von 38,99 Euro tun.

Ein Schlichtungsantrag muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um die Verjährung zu hemmen. Zudem kann man die Ansprüche individuell einklagen. Das empfiehlt sich insbesondere, wenn für diesen Bereich eine Rechtsschutzversicherung vorliegt. Die Erfolgsaussichten für Einzelkläger sind spätestens seit dem positiven Urteil des LG Dresden im Fall eines Prämiensparers mit rund 11.000 Euro Nachzahlung deutlich gestiegen (AZ.: 9 O 2203/19 rk.).

Sparende, die sich bereits der Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Leipzig angeschlossen haben, brauchen nicht handeln. Durch den Eintrag ins Klageregister ist ihre Verjährung automatisch gestoppt.

Hier hat das Oberlandesgericht Dresden (OLG) auch bereits positiv geurteilt: Den Sparenden können auf Zinsnachzahlungen hoffen. Nach welchem konkreten Kriterien diese berechnet werden sollen, muss nun der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden. Mit einem positiven BGH-Urteil können alle Betroffenen ihre Zinsansprüche dann sicher, schnell und individuell einklagen. Bis dahin gilt es, die Verjährung der Zinsansprüche zu stoppen.

Mehr Informationen:
www.verbraucherzentrale-sachsen.de/musterfeststellungsklage

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