Nordsachsen hat fünf Tage in Folge den Inzidenzwert von mehr als 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten. Die seit 1. Dezember 2020 gültige Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen sieht für diesen Fall neben der öffentlichen Bekanntgabe auch verschärfende Maßnahmen vor, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten per Allgemeinverfügung zu erlassen sind. Im Landkreis Nordsachsen trat diese Allgemeinverfügung schon am 1. Dezember in Kraft, da der Grenzwert 200 bereits am 24. November überschritten wurde, der Schwellenwert 50 am 21. Oktober.

Gemäß neuer Rechtsverordnung muss nach der fünftägigen Inzidenzwert-200-Überschreitung nun aber auch die oberste Schulaufsichtsbehörde (Kultusministerium mit Landesamt für Schulen und Bildung) in Abstimmung mit der obersten Landesgesundheitsbehörde (Sozialministerium) für die Kitas und Schulen geeignete Maßnahmen nach Paragraph 5a zur Eindämmung der Pandemie ergreifen.

Bei Inkrafttreten der Corona-Schutz-Verordnung am 1. Dezember 2020 betrug der vom Robert-Koch-Institut (RKI) für den Landkreis Nordsachsen ermittelte Inzidenzwert 219, fünf Tage später 295,3. Dass der Wert kurzzeitig knapp unter die 200 gerutscht war, lag an einer Technikpanne, durch die dem RKI am vergangenen Mittwoch (02.12.) null Fälle gemeldet wurden.

Tatsächlich hatte das Gesundheitsamt aber mit 130 Neuinfektionen den bis dahin höchsten Tageszuwachs in Nordsachsen seit Beginn der Pandemie verzeichnet. Dieser wurde am Freitag (04.12.) mit 186 neu gemeldeten Positivfällen erneut übertroffen.

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