Unternehmen und Soloselbständige, die in den ersten Corona-Jahren in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, konnten staatliche Soforthilfen erhalten. Wer nach Ansicht des Staates zu viel Geld bekommen hat, muss dieses nun zurückzahlen. Weil das viele Betroffene erneut vor große Probleme stellt, fordern die sächsischen Grünen mehr Milde bei den Rückzahlungen.

Die Landtagsfraktion der Grünen hat einen Antrag eingebracht, der den Titel trägt: „Rückzahlung von Corona-Hilfen überprüfen, fair und transparent gestalten – Unternehmen und Soloselbständige entlasten, Verwaltungsverfahren verbessern“.

Allgemein fordern die Grünen von der Landesregierung, alle bestehenden Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Rückzahlungen „so verträglich und schonend wie möglich“ zu gestalten. Konkret soll stärker darauf hingewiesen werden, dass Stundungs- und Ratenzahlungsanträge möglich sind. Zudem soll bei Stundungsvereinbarungen der Zinssatz reduziert werden.

Neben dem Freistaat Sachsen hat auch der Bund mehrere Hilfsprogramme aufgelegt. Die Grünen fordern einheitliche Regeln für alle Bundesländer und „einkommensabhängige Entlastungen der Betroffenen“. In besonderen Härtefällen soll Betroffenen die Rückzahlung teilweise oder komplett erlassen werden.

„Gerade viele kleine Unternehmen und Soloselbständige haben sich mühsam von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie erholt“, sagt Wolfram Günther, wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion. „Es darf nicht sein, dass diese Menschen nun durch Rückforderungen in Existenznot geraten.“ Als die Hilfsprogramme aufgelegt wurden, war Günther stellvertretender Ministerpräsident in Sachsen.

In den vergangenen Monaten haben sich zahlreiche Betroffene und Interessensvertretungen über die Rückzahlungsaufforderungen beschwert. Die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig wies darauf hin, dass die Richtlinien während der Auszahlung mehrmals geändert wurden, sodass vielen unklar gewesen sei, ob, wie und in welcher Höhe die Hilfen zurückgezahlt werden müssen.

An den deutschen Gerichten gibt es hunderte Klagen gegen die Rückzahlungsaufforderungen. Zumindest in Sachsen-Anhalt blieben diese Klagen meist ohne Erfolg. Wie der MDR im vergangenen Oktober berichtete, sollen die Forderungen dort in 90 Prozent der Fälle berechtigt gewesen sein.

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