Heute kaum noch vorstellbar: Vor fünf Jahren mussten alle Personen, die sich vor ihrer Einreise nach Deutschland in bestimmten Gebieten aufgehalten haben, in Quarantäne. Damit sollte verhindert werden, dass sich die Delta-Variante des Coronavirus hierzulande ausbreitet. Das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen hat nun bestätigt, dass diese Maßnahme rechtmäßig war.
Wer im Sommer 2021 nach Deutschland einreisen wollte und sich in den zehn Tagen davor in einem sogenannten Risikogebiet aufgehalten hat, musste in Quarantäne. So war es in der Corona-Einreiseverordnung festgelegt. Mehrere Personen hatten am Verwaltungsgericht Leipzig gegen diese Anordnung geklagt und dort kein Recht bekommen. Auch die Berufung gegen das Urteil hatte keinen Erfolg.
Wie das Oberverwaltungsgericht am Mittwoch mitteilte, hat es die Berufung bereits am 3. April zurückgewiesen. Aus Sicht des Gerichts war die Maßnahme mit dem Grundgesetz vereinbar und zudem notwendig, um vor der Ausbreitung der Delta-Variante zu schützen.
Delta-Variante war besonders gefährlich
„Der besonderen Gefährlichkeit der damals im Vereinigten Königreich vorherrschenden Delta-Variante des Coronavirus konnte nur mit einer konsequenten Absonderung der aus einem Virusvariantengebiet einreisenden Personen begegnet werden“, so das Gericht in einer Pressemitteilung. Lediglich auf Masken- und Abstandsregeln zu setzen, hätte laut Gericht nicht denselben Schutz geboten.
Auch die Einschätzung, dass das Vereinigte Königreich ein Risikogebiet sei, war aus Sicht des Gerichts richtig. Anders als in Deutschland sei die Delta-Variante damals dort schon weit verbreitet gewesen. „Der Verordnungsgeber durfte sich bei dieser Einschätzung auch auf die Bewertungen und Stellungnahmen des Robert-Koch-Instituts verlassen.“
Mehrere Jahre nach dem Höhepunkt der Coronakrise beschäftigen die Schutzmaßnahmen noch immer die Gerichte. So hatte beispielsweise im vergangenen Jahr das Oberverwaltungsgericht geurteilt, dass die sächsischen Notverordnungen die freie Religionsausübung teilweise rechtswidrig beschränkt haben. Auch die zulässige Teilnehmendenzahl bei Beerdigungen sei zu niedrig gewesen.
Aktuell beschäftigt sich der sächsische Landtag sowohl in einem Untersuchungsausschuss als auch in einer Enquete-Kommission mit der Coronakrise.
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