Die Rückzahlung der Corona-Soforthilfen für sächsische Unternehmerinnen und Unternehmer stellt viele Betriebe vor große Herausforderungen. Die Corona-Pandemie hat Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler vor nie dagewesene Herausforderungen gestellt. Mit Hilfspaketen in Bund und Land wurde in Windeseile geholfen – schnell, pragmatisch und oft unbürokratisch. Doch nun, Jahre später, stehen viele Betroffene vor der Rückforderung von Geldern.
Die Lücke zwischen rechtlicher Auslegung und betrieblicher Realität ist groß, stellt die Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag fest, und sie gefährdet die wirtschaftliche Erholung vieler Betroffener und die gesellschaftliche Verarbeitung der Pandemie.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat das Thema im Sinne der Betroffenen mit einem Antrag im Sächsischen Landtag aufgenommen (Drs 8/2604), der im Konsultationsmechanismus mit der Minderheitskoalition beraten werden soll. Zudem veranstaltete die Grünen-Fraktion am 12. Juni ein Treffen mit Betroffenen und Fachleuten, bei dem potenzielle Lösungswege ausgelotet wurden. Am Dienstag, dem 24. Juni, erklärte der sächsische Wirtschaftsminister Dirk Panter (SPD) im Gespräch mit MDR Aktuell, dass er im Sommer eine Lösung erwartet.
Der Hintergrund: Das Rückmeldeverfahren
Die Sächsische Aufbaubank (SAB) ist an die Vorgaben des Bundes und der EU gebunden und kann nur in dem Rahmen agieren, den der Freistaat, vor allem SMF und SMWA, vorgeben. Derzeit läuft das Rückmeldeverfahren. Verwaltung und Verbände sind sich einig: Allen Unternehmen ist geraten, das Rückmeldeverfahren durchzuführen. Wer nicht zurückmeldet, muss derzeit mit einer 100-prozentigen Rückforderung rechnen.
Die Sächsische Aufbaubank (SAB) hält sich im Verfahren an geltende Vorgaben – wie an die Definition des „Liquiditätsengpasses“, der die Grundlage für die Soforthilfe bildete. Doch gerade diese Definition führt in der Praxis zu Missverständnissen, schildert die Grünen-Fraktion die aktuelle Situation. Die Rückforderung erfolgt auf Basis einer nachträglichen Prüfung des tatsächlichen Liquiditätsengpasses im Förderzeitraum. Wer diesen nicht nachweisen kann, muss die erhaltenen Mittel zu entsprechenden Teilen zurückzahlen.
Zwar gibt es Möglichkeiten zur Stundung oder Ratenzahlung, doch die Fristen, Bedingungen und Verfahren werden von vielen Unternehmen als intransparent oder schwer verständlich wahrgenommen. Besonders für kleine Unternehmen und Soloselbstständige ist das eine enorme finanzielle und emotionale Belastung. Die Rückforderungen treffen ausgerechnet Branchen, die sich bis heute nicht von den Krisen erholt haben und nun zusätzlich unter Konjunkturflaute und Haushaltsengpässen leiden.
Die Regierung muss umgehend handeln
Die Regierung müsste also umgehend handeln, um die Lage für viele betroffene Unternehmen zu entschärfen.
„Ich erwarte, dass die Staatsregierung unsere Initiative endlich aufgreift und auf die vielen Stimmen der Unternehmerinnen und Unternehmer hört“, sagt Wolfram Günther, wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion. „Wir Bündnisgrüne fordern, alle Ermessensspielräume des Landes konsequent auszuschöpfen, um die Situation der Betroffenen zu erleichtern. Es ist nicht zu verantworten, wenn jetzt durch pauschalisierte Rückforderungsverfahren Existenzen gefährdet und die wirtschaftliche Vielfalt unseres Landes nachhaltig beschädigt wird.“
Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen habe deshalb frühzeitig einen Antrag zur Konsultation mit der aktuellen Regierung vorgelegt, der dieses Problem lösen kann.
„Es sollte in unser aller Sinne sein, nicht nur zahlreiche Insolvenzen zu vermeiden, sondern auch das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit und Fairness des Staates zu stärken“, betont Günther. „Die aktuelle Situation erfordert jedoch unmittelbares Handeln. Wir unterstützen daher die Forderung der Kammern nach einem Moratorium der Zahlungen, bis der politische Willensbildungsprozess abgeschlossen ist.“
Den Kurzbericht zum öffentlichen Fachgespräch findet man hier.
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