Die sächsischen Industrie- und Handelskammern (IHKs) haben in einem gemeinsamen Schreiben die Landes- und Bundestagsabgeordneten des Freistaates aufgefordert, sich für die sofortige und komplette Auszahlung der anlässlich der neuerlichen Betriebsschließungen im Herbst verankerten Wirtschaftshilfen (sog. „November- und Dezemberhilfen“) einzusetzen.

Den Gewerbetreibenden, die keine Ansprüche auf dieses Unterstützungsprogramm haben, sollte jetzt umgehend eine „Überlebenspauschale“ – angelehnt an die Soforthilfen im Frühjahr 2020 – zur Deckung ihrer anfallenden Betriebsausgaben zukommen. Andere Hilfsprogramme, wie die Überbrückungshilfe III, sind hier keine Alternative, denn auch dort werden die Mittel viel zu spät ausgezahlt.

Die Wirtschaftskammern begründen ihre Forderungen nicht nur mit einer sehr schlechten Stimmung in den von den Schließungen betroffenen Branchen und deren Unverständnis über die ausbleibenden Hilfszahlungen, sondern der mittlerweile dramatischen finanziellen Lage.

„Die vorhandenen Reserven sind aufgezehrt, Kreditlinien erhöht, Sparmaßnahmen ausgereizt. Nach Wiedereröffnung konnten die entgangenen Umsätze kaum aufgeholt werden, geschweige denn, aufgenommene Darlehen getilgt werden. Mehr und mehr Unternehmen und Selbstständige geraten in existenzielle Not, und eine Verbesserung der Lage scheint angesichts der aktuelle Diskussion um eine Verlängerung des Lockdowns bis Ostern nicht in Sicht“, schildert Dr. Detlef Hamann, Hauptgeschäftsführer der IHK Dresden, stellvertretend für die Wirtschaftskammern im Freistaat die aktuelle Situation vieler Unternehmen.

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