Am 21.12.2020, wird nach nach 5 Monaten und 25 Verhandlungstagen das Urteil gegen den Attentäter des rechten Terroranschlags in Halle vom 9. Oktober 2019 verkündet werden. Bei dem Anschlag wurden Jana Karin Lange und Kevin Schwarze ermordet, weitere 69 Menschen entkamen dem Täter nur knapp. Seit dem 21. Juli 2020 läuft das Verfahren am Landgericht in Magdeburg. Nach der Urteilsverkündung wird es 30 Minuten später auf der Wiese vor dem Landgericht eine Pressekonferenz mit den Nebenkläger:innen und Anwält/-innen geben. 


Aus juristischer Perspektive wird, aller Voraussicht nach, der Attentäter zu lebenslanger Haftstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. Trotzdem wird das Urteil für die 43 Nebenkläger/-innen bedeutsam sein. Etwa für Ismet Tekin und Aftax Ibrahim geht es darum als Opfer des Terroranschlages anerkannt zu werden. Während der Generalbundesanwalt eine Tötungsabsicht des Attentäters verneinte, fordern die Nebenklagevertreter/-innen, den Angeklagten für die versuchte Tötung von Ismet Tekin und Aftax Ibrahim zu verurteilen.

Auch wenn die juristische Aufarbeitung nach dem 21. Dezember 2020 abgeschlossen ist, bleiben Fragen, die der Prozess nicht beantworten konnte: Was wusste das soziale Umfeld des Attentäters von seinen Plänen? Wieso wissen Expert/-innen weit mehr über die extreme Rechte als Beamt/-innen des BKA? Wie kann es sein, dass Journalist/-innen mehr zu den online-Kontakten des Angeklagten herausfinden können als das BKA?

Vor allem steht die Gesellschaft vor der Frage, wie die Mehrheitsgesellschaft ihr Verhältnis zu Minderheiten gestalten möchte, nachdem sie diese weder bei dem Anschlag von Halle noch dem Anschlag in Hanau schützen konnte. Daher fordern wir, dass die Urteilsverkündung keinen Schlussstrich in der Auseinandersetzung mit extrem rechter Ideologie bedeuten darf!

„Wichtig ist uns zudem eine solidarische Gedenkkultur mit und für Betroffene zu stärken und angemessen an die Opfer zu erinnern“, so Yasmina Hamid, Sprecherin des Bündnisses „Solidarität mit den Betroffenen – Keine Bühne dem Täter“.

Seit dem Prozessbeginn wurde jeder Verhandlungstag mit einer Kundgebung vor dem Landgericht in Magdeburg solidarisch begleitet. Auch zur Urteilsverkündung ruft das Bündnis zu einer Kundgebung mit dem Titel „Solidarität mit den Betroffenen – Keine Bühne dem Täter“ auf! Auf der Veranstaltung sollen Expert/-innen das Ende des Prozesses einordnen und es soll ein Ort zum Erinnern an die Opfer des Terroranschlags geschaffen werden.

Zudem können Betroffene hier auf den Prozess zurückblicken sowie ihre Eindrücke und Forderungen an die Mehrheitsgesellschaft formulieren. Entsprechend der aktuellen Verordnung wurde das Hygienekonzept der Kundgebung angepasst.

„Wir erwarten neben den Statements der Nebenkläger:innen solidarische und kritische Beiträge beispielsweise vom Tribunal NSU Komplex auflösen, dem Migrationsrat Berlin, von der ISD-Initiative Schwarze deutsche und Schwarze in Deutschland.“ sagt Yasmina Hamid. „Neben Gästen auf der Bühne wurden auch Redebeiträge geschickt, die wir vor Ort abspielen werden.“

Wir rufen dazu auf am 21. Dezember 2020 ab 8:00 Uhr bis nach Ende der Urteilsverkündung zum Landgericht Magdeburg zu kommen. Es wird dazu eingeladen Steine oder Blumen mitzubringen, um vor Ort nochmals an Kevin Schwarze und Jana Karin Lange zu erinnern.

Donnerstag, der 17. Dezember 2020: Leipzig knackt die 200

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