Zu Stand und Zeitplan der Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse zur Weiterführung des Corona-Lockdowns vom Dienstag in einer neuen sächsischen Corona-Schutz-Verordnung erklärt der sächsische FDP-Bundestagsabgeordnete Torsten Herbst: „Auch diesmal wieder geschieht die Umsetzung der zwischen Bund und Ländern beschlossenen Regelungen mittels Landesverordnung im Schneckentempo – einige Detailregelungen sind trotz Vorankündigung noch unklar.“

„Die Schläfrigkeit der Staatsregierung wird langsam zu einem echten Problem für Familien und Unternehmen in Sachsen. Zur Vorbereitung aller Beteiligten muss der Verordnungstext zukünftig deutlich zeitiger veröffentlicht werden.

Bereits am Dienstag beschlossen Bund und Länder, am Donnerstag diskutiert der Landtag, am Freitag beschließt das Kabinett die Inhalte, am Wochenende wird irgendwann die neue Verordnung vorliegen – und Familien und Unternehmen müssen dann die Regelungen sofort Montag 0 Uhr umsetzen. Das ist schlichtweg unzumutbar. Die Staatsbürokratie verlangt von den Sachsen eine Flexibilität, die sie selbst nicht an den Tag legt.

Der Sächsische Landtag müsste vielmehr bereits zeitnah vor den Bund-Länder-Konsultationen zusammentreten und die Staatsregierung mit einem Mandat in die Beratungen schicken. Sofort nach dem Beschluss müsste das Parlament dann nötigenfalls in einer Sondersitzung erneut darüber diskutieren. Und am nächsten Tag müsste es dann die neue Verordnung verabschiedet werden.

Andere Bundesländer wie Bayern machen vor, wie es schneller geht. Der Staat hat für die Bürger da zu sein, nicht umgekehrt. Daran sollten sich auch die Verantwortlichen in Sachsen erinnern.“

Mittwoch, der 6. Januar 2021: Zweiter Corona-Impfstoff zugelassen + Video

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