Die Stadt Leipzig prüft aktuell in vier Stadträumen, ob eine so genannte Soziale Erhaltungssatzung nach dem Baugesetzbuch erlassen werden kann. Dazu werden zunächst mit einer detaillierten Haushaltsbefragung in den Untersuchungsgebieten Neulindenau, Leutzsch, Plagwitz/Kleinzschocher und im Umfeld der Paul-Küstner-Straße Daten erhoben. Hier besteht möglicherweise ein hohes Potenzial, vorhandenen Wohnraum aufzuwerten – und entsprechend die Gefahr, dass die dort ansässige Wohnbevölkerung verdrängt wird.

Das Amt für Statistik und Wahlen hat daher 14.620 Fragebögen an zufällig ausgewählte Leipzigerinnen und Leipziger in diesen Gebieten verschickt, um Daten über ihre Wohn- und Lebenssituationen zu erheben. Alle für die Befragung ausgewählten Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Fragen innerhalb von vier Wochen ab Erhalt zu beantworten – dies ist auch im Internet und auch auf Englisch unter www.leipzig.de/buergerumfrage möglich. Schriftlich beantwortete Fragebögen können im beiliegenden Umschlag portofrei zurückgeschickt werden.

Das Ziel einer solchen baurechtlichen Satzung besteht darin, die Wohnbevölkerung vor Verdrängungsprozessen zu schützen, die vor allem durch bestimmte Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden und Wohnungen verursacht werden. Damit wird versucht, Einfluss auf die Mietpreisentwicklung zu nehmen und die Bevölkerungsmischung im Wohngebiet zu erhalten.

Vorhandener Wohnraum darf in diesen Gebieten nur bis zu einem durchschnittlichen Standard modernisiert werden. Darum müssen bauliche Änderungen, Nutzungsänderungen sowie Rückbauvorhaben vorab seitens der Stadt genehmigt werden. Um einen genaueren Einblick in die Funktionsweise der Sozialen Erhaltungssatzungen zu ermöglichen, hat die Stadt Leipzig ein Erklärvideo unter www.leipzig.de/soziale-erhaltungssatzung veröffentlicht.

Die Teilnahme an der Haushaltsbefragung ist freiwillig. Die Ergebnisse sind umso zuverlässiger, je mehr Bürgerinnen und Bürger den Fragebogen beantworten. Alle Angaben werden streng vertraulich nach den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung und des Statistikgesetzes des Freistaates Sachsen behandelt.

Die Auswertungen erfolgen nicht für einzelne Personen, sondern nur für zusammengefasste Bevölkerungsgruppen. Rechtsgrundlage der Befragungen ist § 172 Baugesetzbuch. Die Ergebnisse der Befragungen fließen in die Detailuntersuchung zum Einsatz von Sozialen Erhaltungssatzungen und in die Arbeit der Ämter ein.

Seit dem 5. Juli 2020 gelten aufgrund eines Ratsbeschlusses bereits für sechs Gebiete in Leipzig Soziale Erhaltungssatzungen – im Stadtbezirk Alt-West für die Bereiche „Lindenau“ und „Alt Lindenau“, im Osten die „Eisenbahnstraße“ und „Am Lene-Voigt-Park“, im Süden „Connewitz“ sowie im Norden das Gebiet „Eutritzsch“. Die Gebiete sind hierbei nicht deckungsgleich mit den Ortsteilen, sondern folgen städtebaulichen Erfordernissen. Auch hier hatte es zunächst eine detaillierte Untersuchung und Haushaltsbefragungen gegeben.

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