Der vereinfachte Vordruck für Alterseinkünfte wird bei sächsischen Rentnern und Pensionären immer beliebter. Bis zum 15. Dezember 2020 nahmen mehr als 54.800 Sachsen den bürgerfreundlichen Service für ihre Einkommensteuererklärung in Anspruch. Das sind fast 60 Prozent aller Senioren, für die die vereinfachte Steuererklärung in Frage kommt.

„Für unsere Rentner und Pensionäre ist dieser Service ein großer Gewinn. Sachsen ist hier seit 2018 Vorreiter. Die gute Nachfrage bestätigt unser Engagement für eine möglichst vereinfachte Möglichkeit der Steuererklärung für Alterseinkünfte“, so Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann.

Für den Veranlagungszeitraum 2020 werden die Vordrucke in den nächsten Tagen den sächsischen Rentnern bzw. Pensionären, die ihre Steuererklärung bisher auf Papier abgegeben haben und für das vereinfachte Formular infrage kommen, per Post zugeschickt. „Aufgrund der Corona-Pandemie und den dadurch für den Besucherverkehr weitgehend geschlossenen Finanzämtern schicken wir in diesem Jahr die Vordrucke nach Hause. Das soll gerade älteren Menschen in diesen Zeiten an der Stelle Erleichterung bringen“, erläuterte der Finanzminister das Vorgehen.

Zielgruppe der vereinfachten Steuererklärung sind Rentner und Pensionäre, die ausschließlich Alterseinkünfte beziehen. Das Formular kann aktuell in den Bundesländern Sachsen, Brandenburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern genutzt werden.

Mit dem nur noch zweiseitigen Vordruck können beispielsweise Spenden, haushaltsnahe Dienstleistungen und außergewöhnliche Belastungen wie hohe Arztrechnungen beim Finanzamt zur Berechnung der Steuer geltend gemacht werden. Daten, die der Steuerverwaltung bereits in elektronischer Form vorliegen, müssen in dem Formular nicht mehr extra erklärt werden. Das Finanzamt übernimmt beispielsweise die Renteneinkünfte oder Pensionen sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung automatisch.

Online steht der Vordruck für 2020 ebenfalls ab sofort auf der Internetseite des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Download bereit.

Service

Wer allgemeine Fragen zur vereinfachten Steuererklärung hat, kann sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Info-Telefons der Finanzämter wenden. Sie sind von Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0351/7999 7888 erreichbar. Es gilt der Tarif für Anrufe in das deutsche Festnetz.

Unter dem Titel „Steuertipps für Senioren“ hat das Sächsische Staatsministerium der Finanzen eine eigene Broschüre veröffentlicht, die hier kostenfrei bestellt oder heruntergeladen werden kann.

Das „Informationsblatt zur Besteuerung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung“ des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen ist hier online abrufbar.

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