Staatsminister Thomas Schmidt hat heute (23. April 2021) den 6. Aufruf für das Programm „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“ gestartet. Das in den letzten Jahren stark nachgefragte Förderprogramm wird somit fortgesetzt. Im Jahr 2021 stehen erneut 25 Millionen Euro für neue Projekte zur Aufwertung der Ortskerne in Dörfern und Kleinstädten im ländlichen Raum zur Verfügung. Voraussetzung ist der Beschluss des Sächsischen Landtages zum Doppelhaushaltsplan 2021/22.

„Wir haben das Programm weiterentwickelt und wenden nun auch hier unseren bewährten LEADER-Ansatz an. Zählte in der Vergangenheit vor allem Schnelligkeit bei der Vergabe der Mittel, stehen nun Regionalität und die lokale Bedeutsamkeit der Vorhaben im Mittelpunkt. Dies haben wir gemeinsam mit dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag abgestimmt“, sagte Staatsminister Schmidt.

„Das Programm ist weiterhin eine sinnvolle Ergänzung zur flächendeckenden LEADER-Förderung, zu den Regionalbudgets und den Wettbewerben im ländlichen Raum. Die kleinen Städte und Gemeinden können so bei ihren Aufgaben wirkungsvoll unterstützt werden und damit die Lebensqualität ihrer Einwohner verbessern.“

Mit der Förderung von kommunalen Vorhaben sollen Impulse zur stärkeren Innenentwicklung der Orte im ländlichen Raum gesetzt werden. Schwerpunkte der Förderung sind öffentliche Einrichtungen und dörfliche Begegnungszentren in bereits bestehenden Gebäuden, Schulen und Kindertageseinrichtungen, multifunktionale Platzgestaltungen und die Beseitigung ruinöser Bausubstanz. Auch Freizeit- sowie Naherholungseinrichtungen und die Verbesserung bestehender Freibäder können gefördert werden.

Neu ist in diesem Aufruf, dass die LEADER-Aktionsgruppen (LAG) der 30 sächsischen LEADER-Gebiete die eingereichten Projekte der Gemeinden anhand von Kriterien bewerten und auswählen. Die LAG schließen sich dafür in zehn Gruppen zusammen, die jeweils etwa das Gebiet der zehn Landkreise abbilden. Die Fördermittel werden einwohnerbezogen in gemeinsamen Teilbudgets den LAG-Gruppen zur Verfügung gestellt. Bewilligungsbehörden sind die Landkreise.

„Ich freue mich sehr über die Mitwirkung der LEADER-Aktionsgruppen. Durch das Auswahlverfahren vor Ort werden die wirksamsten und nachhaltigsten Projekte zur Belebung von Ortskernen im ländlichen Raum zum Zuge kommen“, sagte Staatsminister Schmidt. „Um dem demografischen Wandel zu begegnen, sind kreative Ideen zur Nutzung von Gebäuden und Einrichtungen für alle Altersgruppen gefragt, wobei auch der Abbau von Barrieren und der konkrete Beitrag eines Vorhabens zur Aufwertung des Ortsbildes eine wesentliche Rolle spielen.“

Die Förderung über die Richtlinie „Ländliche Entwicklung“ ist eine Ergänzung der regionalen LEADER-Entwicklungsstrategien, mit deren Hilfe die Regionen ebenfalls die bauliche Entwicklung ihrer Orte unterstützen können. Die Zuwendung für ein Vorhaben beträgt mindestens 20 000 Euro und in der Regel maximal 500 000 Euro, der Fördersatz liegt in der Regel bei 70 Prozent. Die LAG-Gruppen können jedoch die Höhe der maximalen Zuwendung und den tatsächlichen Fördersatz bis höchstens 75 Prozent eigenverantwortlich festlegen. Bewerben können sich Gemeinden mit entsprechenden Vorhabenbeschreibungen bei ihren LAG bis zum 28. Mai 2021.

Für diesen Aufruf werden Bundesmittel aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) sowie Landesmittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes bereitgestellt.

Hintergrund:

Mit dem Programm „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“ wurden seit dem Jahr 2016 in mittlerweile fünf Aufrufen insgesamt 214 Vorhaben mit einer Unterstützung von 85 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Das Programm trägt zur Entwicklung gleichwertiger Lebensverhältnisse in den Dörfern und Kleinstädten bei.

So wurden in der Vergangenheit zum Beispiel die Villa Oschatz in Schönheide (Erzgebirgskreis) saniert und nutzbar gemacht. In Oppach (Landkreis Görlitz) wurden das Haus des Gastes barrierefrei gestaltet und durch energetische Sanierung die Betriebskosten gesenkt. In Löbnitz (Kreis Nordsachsen) wurde in Zusammenarbeit von Gemeinde und Kirche der öffentliche Garten „Ave von Schönfeld“ angelegt und gestaltet.

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