Die Sächsische Staatsregierung bringt das Gesetz zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in ländlichen und anderen Bedarfsgebieten im Freistaat Sachsen in den Landtag ein. Darauf hat sich das Kabinett heute verständigt. Ziel des Gesetzes ist die Einführung einer sog. Landarztquote. Mit dieser soll künftig im Freistaat Sachsen ein Sonderkontingent von jährlich bis zu 50 Studienplätzen für Humanmedizin bereitgestellt werden.

Die Vergabe der Plätze ist an die Verpflichtung geknüpft, nach Abschluss der fachärztlichen Ausbildung für mindestens zehn Jahre als Hausärztin oder Hausarzt in unterversorgten oder von der Unterversorgung bedrohten Gebieten im ländlichen Raum tätig zu sein. Auf diesem Weg sollen junge Medizinerinnen und Mediziner mit Begeisterung für den hausärztlichen Beruf und Interesse am Leben auf dem Land dazu beitragen, die ärztliche Versorgung in diesen Gebieten zu stärken und langfristig sicherzustellen.

Gesundheitsministerin Petra Köpping: „Wir wollen dringend erforderliche Maßnahmen einleiten, um angesichts des drohenden Ärztemangels eine möglichst wohnortnahe medizinische Versorgung der Menschen im ländlichen Raum sicherzustellen. In anderen Bundesländern gibt es bereits entsprechende Landarztgesetze, die auf großes Interesse stoßen. Und darum haben auch wir uns nach Anhörung der Fachverbände dazu entschlossen, in Sachsen diesen Weg zum Arztberuf zu ermöglichen. Die Zeit drängt. Und darum würde ich es sehr begrüßen, wenn der Landtag dieses Gesetz schnell beschließt, damit wir in naher Zukunft die Landarztquote umsetzen können.“

Die Bewerber:innen sollen in einem strukturierten zweistufigen Verfahren ausgewählt werden. Studien- und Berufseignung werden über die in der Hochschulzugangsberechtigung ausgewiesenen Durchschnittsnote, dem Studieneignungstest, Berufsausbildung und Freiwilligendienst ermittelt. Neben der intellektuellen Studieneignung der Bewerber:innen sollen fachspezifische Erfahrungen in nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen und sozialkommunikative Kompetenzen Berücksichtigung finden. Die Orientierung an Bedürfnissen der Patient:innen in Verbindung mit Empathie und Sozialkompetenz sind wichtige Schlüsselfaktoren des ärztlichen Berufs.

Mit im Landarztgesetz verankert ist die verfasste Studierendenschaft, die künftig wieder aus allen Studierenden der jeweiligen Hochschule bestehen soll. Die Austrittsoption entfällt. Dadurch soll unter anderem die Einführung eines sachsenweit gültigen Semestertickets gefördert werden.

Hintergrund:

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen hat für fünf Planungsbereiche bereits bestehende Unterversorgung und für eine Vielzahl von Planungsbereichen drohende Unterversorgung bei der hausärztlichen Versorgung festgestellt. (Stand: 03.05.2021; Quelle: https://www.kvs-sachsen.de/).

Von den rund 2.600 in der hausärztlichen Versorgung tätigen Ärzten sind 11 Prozent älter als 65 Jahre und 28 Prozent sind 60 Jahre und älter. Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil dieser Ärzte in den nächsten fünf bis sieben Jahren aus der hausärztlichen Versorgung ausscheiden wird.

 

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