Die Landkreisverwaltung hat eine unkomplizierte Lösung geschaffen, den Corona-Genesenen-Nachweis online beim Gesundheitsamt anzufordern. Das ist ab sofort unter der Internetadresse https://mitdenken.sachsen.de/GenesenennachweisTDO möglich.

Der Genesenen-Nachweis bescheinigt den laborbestätigten Befund, der in der Regel mittels PCR-Test erfolgte, für die Zeit von mindestens 28 Tagen nach und maximal sechs Monaten seit der Sars-CoV-2-Infektion. Genesene gelten laut neuer Bundesverordnung zur Erleichterung von Corona-Schutzmaßnahmen dann den vollständig Geimpften und negativ Getesteten gleichgestellt.

Bürgerinnen und Bürger, die im vergangenen halben Jahr eine Quarantäne-Bescheinigung des Landratsamtes Nordsachsen aufgrund eines positiven Corona-Befundes erhalten haben, können den entsprechenden Nachweis nunmehr online über das Beteiligungsportal des Landkreises anfordern. Für Personen, die aktuell mit dem Corona-Virus infiziert sind, erfolgt die Ausstellung des Genesenen-Nachweises automatisch nach Ablauf der Quarantäne.

Das Landratsamt bittet darum, von telefonischen Anfragen zur Ausstellung eines solchen Genesenen-Nachweises abzusehen.

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