Allgemeines: Wird z.B. für die Schule, den Friseur oder für den Einkauf mit Termin (Click und Meet) einen Test benötigt, reicht ein Corona-Selbsttest und ein eigenhändig ausgefülltes Formular nicht mehr aus.

Die Tests müssen ab sofort in einem Testzentrum oder direkt vor Ort gemacht werden. Geimpfte und genesene Personen sind von der Testpflicht ausgenommen.

  • Für Schülerinnen und Schüler reicht eine Bescheinigung der Eltern über einen zu Hause gemachten Test nicht mehr aus. Die Kinder und Jugendlichen müssen sich unter Aufsicht in den Schulen testen. Es werden laut  SMK-Blog des Kultusministeriums auch Testnachweise aus anerkannten Testzentren anerkannt. Ein Testnachweis im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal oder unter Aufsicht zählen als tagesaktueller Testnachweis auch für andere Angebote.
  • Eltern, die ihr Kind in die Kita begleiten, können einen Nachweis aus einem anerkannten Testzentrum vorlegen oder müssen sich an der Tür oder in einem dafür vorgesehenen Bereich der Kita testen lassen. Kinder unter 6 Jahre müssen sich nicht testen lassen.
  • Auch bei den körpernahen Dienstleistungen, wie der Friseur-Besuch ist ein negativer tagesaktueller Corona-Test vorzuweisen. Dieser kann vor Ort unter Aufsicht durchgeführt werden oder in einem Testzentrum (darf nicht länger als 24 Stunden zurückliegen). Für körpernahe Dienstleistungen, die medizinisch notwendig sind, gilt die Testpflicht nicht.

Im Landkreis Leipzig sind mittlerweile über 80 Testzentren registriert. Hinzu kommen viele Ärzte und Apotheken, die ebenfalls kostenlose Tests anbieten. Eine Liste finden Sie im Dokument Download.

Weitere Anbieter werden gesucht, die eine ordnungsgemäße Durchführung der PoC-Tests garantieren können. Zur Anmeldung finden Sie weitere Informationen im Dokument Download.

Pflichten bei positiven Tests

Führt ein Schnelltest zu einem positives Ergebnis ist die Absonderung (Quarantäne) bindend angeordnet. Zudem muss das Ergebnis über ein PCR-Test beim Hausarzt überprüft werden. Die Quarantäne endet wenn ein negativer PCR-Test vorliegt. Es gelten zudem Melde- und Verhaltenspflichten. Weitere Informationen finden Sie im Dokumente Download.

Testmöglichkeiten über Pfingsten

  • Das Testzentrum Markkleeberg im Rathaus öffnet zusätzlich am Pfingstmontag (24. Mai 2021) in der Zeit von 10 – 15 Uhr ohne Terminvergabe. Das Corona-Testzentrum im Rathaus befindet sich im Erdgeschoss im Kleinen Lindensaal und ist über den Eingang des Ratskellers erreichbar.
  • Pflegedienst Kühn GmbH, Straße der Einheit 4,  04651 Bad Lausick, Testung Pfingstmontag (24.5.2021) von 8 – 15 Uhr. Terminbuchung: www.pflegedienst-kuehn.de
  • Testzentren DRK Muldental: Samstag: 8 bis 12:40 Uhr – Machern (Tresenwald), Drive-In Grimma, Mobiles Testfahrzeug (Stadtverwaltung Wurzen) Buchung unter schnelltest.drkmuldental.de
  • Testzentren DRK Muldental Pfingstsonntag: 8 bis 12:40 Uhr – Drive-In Grimma, Mobiles Testfahrzeug (Stadtverwaltung Wurzen) Buchung unter schnelltest.drkmuldental.de
  • Testzentren DRK Muldental Pfingstmontag 8 bis 12:40 Uhr – Drive-In Grimma, Mobiles Testfahrzeug (Stadtverwaltung Wurzen) Buchung unter schnelltest.drkmuldental.de

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar