Das heute veröffentlichte Rechtsgutachten des Juristen Martin Wiesmann thematisiert rechtswidrige Grundrechtseingriffe in den sächsischen Aufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete. Bei einer Pressekonferenz von Antidiskriminierungsbüro Sachsen e.V., Sächsischem Flüchtlingsrat e.V. und Leipziger Initiativkreis: Menschen.Würdig. stellte Wiesmann zentrale Punkte seines Gutachtens vor.

Die in der Hausordnung festgelegten Sanktionen – Zimmerdurchsuchungen, Haus-, Besuchs- und weitere Verbote sowie die Personenkontrolle am Eingang – verstießen insbesondere gegen den Grundsatz des Schutzes der Wohnung nach Art. 13 Grundgesetz. Erschwerend komme hinzu, dass die Betreiber beziehungsweise die Sicherheitsunternehmen die Sanktionen durchführen. Hoheitliche Aufgaben stünden ihnen aber nicht zu, weshalb auch sie ein Interesse daran haben sollten, dass die Hausordnungen geändert werden.

Andernfalls, so Wiesmann, führe das zu einer „potentiellen Strafbarkeit“. Die Linksfraktion hatte bereits 2019 mit einem Antrag Maßnahmen zur Einhaltung der Unverletzlichkeit der Wohnung in Sammelunterkünften begehrt, u.a. die grund- und menschenrechtskonforme Überarbeitung der Hausordnungen. Die Kenia-Koalition hatte das abgelehnt.

Dazu erklärt die asylpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, Jule Nagel:

„Ich erwarte von der Koalition, dass sie umgehend Änderungen der Hausordnung wie auch des Gewaltschutzkonzeptes in den Aufnahmeeinrichtungen veranlasst. Diese Grundrechtseingriffe geschehen täglich und das muss aufhören. Denn, so beschreibt es auch Mohammad L., der in einem Dresdner Aufnahmelager leben musste: ,When you enter the camp, they search you. They check every single thing.‘ Die darauffolgende sexuelle Belästigung, die er beschreibt, kann jederzeit bei jeder/-m Bewohner/-in geschehen und ergänzt dann den Grundrechtseingriff um eine strafbare Handlung. Das Machtgefälle fällt eindeutig zugunsten von Betreibern und Sicherheitsunternehmen aus, legitimiert durch die Hausordnung. So ist Gewalt in ihren vielfältigen Formen vorprogrammiert.

Solange es keine politische Lösung gibt, müssten Gerichte Druck aufbauen. Ich begrüße es daher, dass die Nichtregierungsorganisationen heute konkrete Handlungsempfehlungen geben, wie solche Verfahren angestoßen werden können. Allerdings muss dafür bereits der Grundrechtseingriff bei einer/-m Bewohnerin/-in erfolgt sein. Ich fordere daher die Regierungskoalition auf, aktiv zu werden, bevor Gerichte sie dazu zwingen. Zivilgesellschaftliche Organisationen und wir haben in der Vergangenheit immer wieder auf das Problem aufmerksam gemacht. Es ist Zeit zu handeln!”

Hintergrund

Im vom Sächsischen Landtag verabschiedeten Doppelhaushalt 2021/22 wurden auch Mittel für eine Reform des Gewaltschutzkonzeptes in den Aufnahmeeinrichtungen freigegeben. Ob die Hausordnungen im selben Atemzug überarbeitet werden, ist bisher offen. Zudem besteht die Expert/-innenrunde, die sich der Überarbeitung widmen soll, aus Akteur/-innen, die vor allem für Gewaltintervention stehen, nicht für Gewaltprävention. Eine Zusammenfassung des Rechtsgutachtens sowie einen Überblick über die Entwicklungen in der Auseinandersetzung haben die drei Organisationen hier zur Verfügung gestellt.

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