„Ich freue mich, dass wir uns mit den heute im Kabinett besprochen Eckpunkten klar darauf geeinigt haben, dass Übernachtungen in Hotels und Pensionen sowie touristische Busreisen ab dem 14. Juni bei einer Inzidenz von unter 100 wieder möglich werden. Diese Entscheidung gibt der Hotellerie und den Busunternehmen eine bessere Planungssicherheit und ist für die Branche im Vorfeld der Sommerferien enorm wichtig“, sagte die Staatsministerin für Kultur und Tourismus Barbara Klepsch heute im Anschluss an die Kabinettsitzung.

Grundsätzlich sollen mit der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, die ab dem 14. Juni 2021 gelten wird, Übernachtungsangebote nach vorheriger Terminbuchung, Kontakterfassung und tagesaktuellem Test zu Beginn des Aufenthaltes bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 zulässig sein.

Zudem sollen ab dem 14. Juni 2021 bei einer Inzidenz unter 100 auch touristische Reisen wieder erlaubt sein. Darunter zählen unter anderem Seilbahnen im Ausflugsverkehr, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristischer Bahn- und Busverkehr sowie Flusskreuzfahrten. Auch hier muss ein Hygienekonzept vorliegen und Kontakterfassung stattfinden.

Besucherinnen und Besucher müssen zudem einen tagesaktuellen Test vorweisen. Das Sächsische Tourismusministerium wird sich unter den Bundesländern dafür einsetzen, dass die Öffnungen für den Busreiseverkehr bundeseinheitlich abgestimmt werden.

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