Gestern hat der Innenminister im Landtags-Ausschuss für Inneres und Sport darüber informiert, dass es einen neuen sächsischen Mustererlass „zum Umgang mit dem öffentlichen Zeigen von Reichs- und Reichskriegsflaggen“ geben wird.

Dazu erklärt Albrecht Pallas: „Es ist kein Geheimnis, dass wir uns ein Verbot für das Zeigen von Reichs- und Reichskriegsflaggen gewünscht haben. Die Farben dieser Flaggen, schwarz, weiß und rot sind nicht die Farben unserer Demokratie. Diese Flaggen sind ein Symbol menschenverachtender Ideologie und werden recht unverblümt als Ersatz für verbotene nationalsozialistische Symbole verwendet. Unsere Koalitionspartner konnten wir jedoch nicht von unserer Einschätzung überzeugen.“

Dass es jetzt eine bundeseinheitliche Regelung zum Umgang mit dem Zeigen von Reichs- und Reichskriegsflaggen gibt, ist dennoch gut. Wir haben uns mehr gewünscht, doch jetzt muss der sächsische Mustererlass konsequent von Polizei und Ordnungsbehörden umgesetzt werden. Da werden wir genau hinschauen.

Positiv ist, dass der neue Phänomenbereich „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ der Verfassungsschutzbehörden Teil des sächsischen Mustererlasses ist. Damit orientiert sich der Erlass an den verfassungsschutz- und sicherheitspolitisch relevanten Maßgaben.“

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