Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben auf ihrer Frühjahrskonferenz am 16. Juni 2021 die Notwendigkeit einer europäischen Lösung für ein Lieferkettengesetz erörtert. Justizministerin Katja Meier hat sich an der Diskussion mit einem eigenen Beschlussvorschlag beteiligt.

Darin hat sie den Fokus auf den Schutz von Menschenrechten und Umwelt gesetzt. Der sächsische Beschlussvorschlag unterstützt – anders als der letztlich gefasste Beschluss – den derzeitigen Vorschlag des Europäischen Parlaments, der die Unternehmer verstärkt in der Verantwortung sieht.

Justizministerin Katja Meier erklärt dazu: „Der Schutz von Menschenrechten und Umwelt in den Lieferketten braucht Zähne. Unternehmen, die es zulassen, dass bei der Herstellung ihrer Produkte Menschenrechte verletzt werden, müssen effektiv sanktioniert werden. Sie sollten auch von denjenigen, die durch das Handeln der Unternehmen geschädigt werden, haftbar gemacht können. Der Verzicht auf einen solchen Haftungsmechanismus macht ein europäisches Lieferkettengesetz zu einem bloßen Papiertiger.

Den Menschen, die im globalen Süden unter widrigsten Arbeitsbedingungen unsere Produkte erschaffen und der Umwelt wäre damit nicht geholfen. Gerade deshalb wäre es wichtig, dass auch die Justizministerinnen und Justizminister des Bundes und der Länder mit einem starken und bestimmten Vorschlag auf diese Missstände reagieren.“

Sachsen hat sich auf der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister für verbindliche Vorschriften für alle Unternehmen eingesetzt, die in globalen Lieferketten relevant sind. Der Beschlussvorschlag Sachsens stellt es als notwendig dar, konkrete Regelungen für unternehmerische Sorgfalts- und Rechenschaftspflichten in Lieferketten zu fassen. Damit solle ein wichtiger Beitrag zu einer weltweit besseren Menschenrechtslage und Umweltsituation geleistet werden.

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