Die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig fordert, das derzeit per Allgemeinverfügung des Landratsamtes des Landkreises Leipzig verhängte Nutzungsverbot für den Markkleeberger See und den Störmthaler See schnellstmöglich aufzuheben. „Unter der Voraussetzung, dass alle sicherheitsrelevanten Aspekte geprüft und gewährleistet sind, muss die Nutzungsfreigabe beider Seen noch im Juni 2021 erfolgen.“, unterstreicht Präsident Kristian Kirpal.

Für Unternehmen im Umfeld der beiden Seen, die infolge des pandemiebedingten Lockdowns ohnehin über längere Zeit schließen mussten, schlägt die derzeitige Situation hart zu Buche. Große Hoffnungen verbinden sich mit den schrittweisen Corona-Lockerungen, die bei sinkenden Inzidenzwerten nun möglich sind. „Sollten die Seen gesperrt bleiben, droht der Verlust der gesamten Wassersaison.“, befürchtet Kirpal. Der ursprünglich geplante Freigabetermin zum 1. Juni wurde auf unbestimmte Zeit verschoben.

Ebenso müssen aus Sicht der Kammer auch die erforderlichen Baumaßnahmen am Verbindungskanal zwischen beiden Seen zügig fortgesetzt werden, damit die Befahrbarkeit der Seenverbindung schnellstmöglich wiederhergestellt wird. „Gerade durch diese verbindenden Elemente zeichnet sich die Gewässerlandschaft in und um Leipzig aus.“, so der Präsident weiter.

Im März 2021 wurden durch den Tagebausanierer Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft (LMBV) Sofortmaßnahmen aufgrund von Rissen an Böschungen im Störmthaler Kanal in der Nähe der Kanuparkschleuse eingeleitet. Parallel dazu erließ der Landkreis Leipzig eine Allgemeinverfügung, die Einschränkungen von Nutzungen auf dem Markkleeberger See und Störmthaler See einschließlich der verbindenden Schleuse beinhalten.

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