Das sächsische Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung den von der Sächsischen Staatskanzlei erstellten Referentenentwurf für eine Novellierung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes zur Anhörung freigegeben.

Medienminister Oliver Schenk betont: „Die Novellierung des Privatrundfunkgesetzes ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Medienstandortes Sachsen. Seit der letzten Anpassung des Privatrundfunkgesetzes hat sich die Medienlandschaft einschneidend verändert. Mit dem neuen Privatrundfunkgesetz setzen wir den Rahmen für digitale Angebote und berücksichtigen gleichzeitig die Möglichkeiten des neuen Medienstaatsvertrages.“

Der Entwurf setzt wichtige Forderungen der Medienschaffenden in Sachsen um.

Der bisher vorgesehene feste Abschalttermin für UKW wurde gestrichen. Dies war eines der zentralen Anliegen der sächsischen Radiosender, die andernfalls mit erheblichen Refinanzierungsproblemen konfrontiert worden wären. Das hätte negative Auswirkungen auf einen geordneten Übergang in die digitale Welt von DAB+ gehabt, der einer stabilen Gegenfinanzierung bedarf.

Um die Einführung von DAB+ weiter regulatorisch zu flankieren, ermöglicht der Entwurf die Zuweisung von Übertragungskapazitäten für DAB+ an Plattformbetreiber. Damit wird DAB+ attraktiver, weil digitale Übertragungskapazitäten wesentlich kleinteiliger und damit für den einzelnen Veranstalter passgenauer und damit effizienter als bisher genutzt werden können.

Die Novellierung nutzt außerdem die Möglichkeiten des neuen Medienstaatsvertrags und stellt Rundfunkangebote mit geringer Reichweite von der Zulassungspflicht frei. Hinsichtlich des Aufwandes vor dem Start eines neuen Rundfunkprogrammes werden damit zulassungsfreie Rundfunkprogramme genauso behandelt wie die zulassungs- und anmeldefreien Telemedien. Die Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass die Abgrenzung zwischen Rundfunk und rundfunkähnlichen Telemedien zunehmend schwieriger wird und gerade kleinere Anbieter, die in diesem Bereich tätig sind, hier eine Entlastung beim Verwaltungsaufwand benötigen.

Nach Abschluss und Auswertung der Ergebnisse der Anhörung ist vorgesehen, den Entwurf des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes dem Sächsischen Landtag für die weiteren Schritte des Gesetzgebungsverfahrens zuzuleiten. Dies wird voraussichtlich nach der Sommerpause der Fall sein.

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