Der Landkreis Nordsachsen hat heute (21.08.21) den fünften Tag in Folge den Inzidenzwert 10 überschritten, was laut sächsischer Corona-Schutzverordnung öffentlich bekannt zu machen ist. Die aktuell gültige Rechtsverordnung des Freistaates schreibt für diesen Fall vor, dass zwei Tage danach, also ab Montag, 23. August 2021, im Landkreis wieder strengere Schutzmaßnahmen gelten.

So gilt die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes unter anderem in Geschäften und Märkten oder auch bei Großveranstaltungen außerhalb des eigenen Platzes. Eine Übersicht zur Maskenpflicht stellt der Freistaat Sachsen bereit unter:

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/Informationsblatt_Tabelle_Maske_2021-07-16.pdf

Zudem greifen wieder weitere Kontaktbeschränkungen. Bei Einschränkungen im Bereich von Familien- bzw. Vereinsfeiern, Eheschließungen oder auch Beerdigungen werden Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt.

In Kulturstätten wie Museen, Kinos, Konzerthäusern oder Theatern sowie bei Sportveranstaltungen gilt Testpflicht, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Eine Kontakterfassung wird zum Beispiel in Innenbereichen der Gastronomie wieder erforderlich. Einen Überblick über die Regelungen der aktuell noch bis 25. August 2021 geltenden Sächsischen Corona-Schutzverordnung ist zusammengestellt unter:

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/210806_Uberblick_aktuelle-Regelungen.pdf

Angesichts der bundesweit steigenden Infektionszahlen verweist die Landkreisverwaltung auf die zahlreichen problemlos nutzbaren Impfmöglichkeiten in den Impfzentren, aber auch in zahlreichen Arztpraxen sowie bei mobilen Impfangeboten.

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