Mit einem Planfeststellungsbeschluss hat die Landesdirektion Sachsen die Baumaßnahme „Ersatzneubau Brücke über den Petersbach im Zuge der Großhennersdorfer Straße in Ruppersdorf“ genehmigt.

„Der Brückenneubau ersetzt eine sanierungsbedürftige Brücke und gibt der Verkehrs-verbindung damit eine langfristige Perspektive“, hebt Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen, den Vorzug des nun genehmigten Vorhabens heraus.

Die Brücke über den Petersbach liegt im Verlauf der Großhennersdorfer Straße am Ortseingang des Herrnhuter Ortsteiles Ruppersdorf. Die Straße bindet die Ortschaft an die Kreisstraße K 8610 an, die wiederum die Ortschaften Löbau, Hermhut und Zittau als Straßenachse miteinander verbindet.

Das Bauwerk war in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts als Gewölbebrücke errichtet worden und steht unter Denkmalschutz. Das Gewölbe besteht aus Bruchsteinmauerwerk und hat eine konstruktive Quersicherung. Der vorhandene Brückenkörper weist jedoch erhebliche bauliche Defizite auf und ist gegenwärtig tonnagebeschränkt.

Geplant ist ein Brückenersatzneubau. Dieser soll um ca. zwölf Meter versetzt zur gegenwärtigen Brücke errichtet werden. Der Neubau wird im Bereich der Brücke zu einer Straßenverbreiterung auf sechs Meter führen und damit eine Engstelle in der Großhennersdorfer Straße beseitigen. Die gegenwärtige Tonnagebeschränkung wird zukünftig entfallen. Über die Erneuerung des Brückenbauwerkes hinaus gibt es keinen Ausbau der Großhennersdorfer Straße.

Der Ersatzneubau erfolgt in Stahlbetonbauweise. Erhaltenswerte historische Bauteile der bestehenden Brücke sollen jedoch in den Ersatzneubau integriert und eine Flügelwand mit historisierenden Elementen ausgeführt werden. Die derzeitigen Brüstungswände werden zur Verbesserung der Sichtverhältnisse und der Hochwasserabflüsse durch ein Füllstabgeländer ersetzt.

Bestandteil der Baumaßnahme ist eine geringfügige Verlegung des Petersbaches. Der hierdurch entstehende Altarm wird verfüllt. Eine ökologische Baubegleitung wurde angeordnet.

Auf die Durchführung eines Erörterungstermins wurde im Verfahren verzichtet.

Der Planfeststellungsbeschluss mit den planfestgestellten Unterlagen wird in der Stadt Herrnhut öffentlich ausgelegt. Details ergeben sich aus einer hierzu demnächst erscheinenden Bekanntmachung der Stadt Herrnhut.

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