Auch im Jahr 2022 erhalten Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Sachsen für ihr ehrenamtliches Engagement eine pauschale Aufwandsentschädigung aus dem Förderprogramm „Wir für Sachsen“. Der Sächsische Landtag hat dafür 11 Millionen Euro bereitgestellt. Noch bis zum 31. Oktober 2021 können Vereine, Verbände, Stiftungen, Kirchen sowie Städte und Gemeinden als Projektträger Anträge einreichen.

Gefördert wird das Engagement insbesondere in den Bereichen Soziales, Umwelt, Musik, Kultur und Sport. Personen, die sich durchschnittlich mindestens 20 Stunden monatlich engagieren, können über den jeweiligen Projektträger eine pauschale monatliche Aufwandsentschädigung erhalten.

Das sächsische Kabinett hat in dieser Woche die aktualisierte „Richtlinie zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts“ verabschiedet. Neben redaktionellen Änderungen und Bereinigungen (in Folge von pauschalen Zuweisungen an die Kommunen) bringt die überarbeitete Richtlinie in erster Linie Vereinfachungen für Antragsstellende und Ehrenamtliche.

So können Nachweislisten künftig auch elektronisch eingereicht werden. Zwischenverwendungsnachweise müssen nicht mehr vorgelegt werden. Und schließlich können Projektträger künftig dort, wo sie es selbst für angebracht halten, die Pauschale aus Eigen- oder Drittmitteln erhöhen.

Sozialministerin Petra Köpping: „Mit der Novellierung haben wir für die Vereine und ihre Ehrenamtlichen einige Erleichterungen geschaffen. Wir haben damit auf Anregungen und Kritik reagiert, soweit dies möglich war. Ehrenamtliche und Vereinsvorsitzende sollen sich auf ihre Tätigkeit konzentrieren können und nicht mit kleinteiligen Nachweispflichten belastet werden.“

Die Ministerin betonte weiterhin, dass die Förderung des Ehrenamts keineswegs auf die Erstattung von Aufwendungen begrenzt werden könne: „Ob Menschen sich für ihren Verein, ihre Kirchgemeinde oder ihren Ort einsetzen, ist auch eine Frage der gegenseitigen Wertschätzung und des Umgangs miteinander. Gerade die aktuellen Herausforderungen wie die Coronavirus-Pandemie oder die Unwetterfolgen zeigen, dass Menschen gut zusammenwirken können, wenn sie es wollen. Spontanes oder längerfristiges Engagement hat kann die Bindekräfte in der Gesellschaft stärken und ist deshalb unterstützenswert.“

Die mit der Umsetzung des Programms „Wir für Sachsen“ beauftragte Bürgerstiftung Dresden nimmt bis zum 31. Oktober Anträge für das Jahr 2022 entgegen. Hinweise zur Antragstellung sowie die aktuellen Formulare sind unter www.ehrenamt.sachsen.de abrufbar sowie bei der Stiftung zu erhalten. Kontakt: 0351/3144 9088 oder 0351/3121 0776; team-wfs@buergerstiftung-dresden.de .

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