Zwei Sieger beim Brunnen-Wettbewerb: Stadtrat entscheidet im Oktober über die Realisierung. Am Freitag, den 03.09.2021 fand die Preisgerichtssitzung zum künstlerischen Wettbewerb „Brunnen am Dr.-Külz-Ring“ statt. Der Jury gehörten neben dem Oberbürgermeister, dem Museumsleiter und dem Vorsitzenden des Bauausschusses noch vier Künstler aus Leipzig, Halle und Chemnitz an.

Insgesamt lagen dem Preisgericht acht Entwürfe zur Beurteilung vor. Zwei Einreichungen wurden schließlich als beste Arbeiten ausgezeichnet und jeweils mit dem 1. Platz prämiert. Ein weiterer Entwurf wurde als drittplatziert gewertet.

Den dritten Platz errang Karl-Heinz Richter aus Chemnitz, der für seine Statuen voluminöser Damen bekannt ist. Das Preisgericht lobte hier die lockere und augenzwinkernde Interpretation der Nymphensage. Die beiden Figuren der Nymphe und des Mädchens überzeugen durch ihre eigentümliche Mischung aus Anmut und Schlichtheit.

Einen der beiden ersten Plätze gewann Christiane Budig aus Halle (Saale). Dieser Entwurf zeichnet sich dadurch aus, dass hier sehr viele Elemente der Nymphensage abstrakt, aber nachvoll-ziehbar dargestellt werden. Das Mädchen ist als Positivform physisch da, während die Nymphe als Negativform nur in ihren Umrissen und somit immateriell erscheint. Die Figuren besitzen Oberflächen aus gebürstetem Edelstahlblech, in das ornamenthafte Kräutermotive eingeschnitten sind.

Das Wasser wird in unterschiedlichen Formen integriert, einmal als schwallende Quelle, einmal als sanft tröpfelnder Schleier des Nymphenhaars und schließlich als kleine Fontänen die dem Verlauf eines goldenen Bachlaufs folgen. Die klaren Linien der modernen Sageninterpretation werden einerseits positiv bewertet, andererseits wird die schematische Formensprache kritisiert.

Die glatten Oberflächen aus Edelstahl und Messing neigen zudem dazu, bei Verschmutzung oder Beschädigung schnell unansehnlich zu werden. Die Ausschnitte der Kräuterornamente sind scharfkantig und können dazu verleiten Gegenstände, wie Zigarettenstummel oder Kaugummis, in die Öffnungen zu stecken.

Ebenfalls mit dem ersten Platz wurde Jana Mertens aus Leipzig ausgezeichnet. Der sehr ambitionierte künstlerische Ansatz, die robuste Ausführung und das partizipative Element bei der Gestaltung der Bodenplatte werden gelobt. Die das bewegte Wasser darstellenden patinierten Bronzeplastiken bestechen durch ihren Formenreichtum und eine zeitlose Gestaltung.

Andererseits wirkt der Entwurf auf den ersten Blick abstrakt und transportiert den Sagenbezug nicht so offensichtlich. Die bläulichen Objekte lassen viel Raum für Interpretationen; aus Formen werden Figuren. Auch das echte Wasser wird in vielfältiger Weise in die Anlage integriert; es läuft, es sprudelt und es spritzt. Im Rahmen einer partizipativen Aktion von Eilenburger Bürgern und Kindern werden Kräuter und Blätter aus dem Wald geholt, deren Abdrücke dann in die Bodenplatte eingearbeitet werden.

Die Sage wird so spielerisch nacherlebt und dadurch ein enger Bezug der Bürger zum Kunstwerk erzeugt. Die Anlage ist auch für Kinder spannend, denn sie lädt zum Verstecken spielen ein und die Plastiken fordern geradezu dazu auf, angefasst zu werden. Die Oberflächen sind unempfindlich und vandalismussicher, scharfe Kanten gibt es nicht.

In der Sitzung des Stadtrats am 04.10.2021 soll entschieden werden, welcher der drei Entwürfe zu Ausführung kommt. Der Brunnen wird dann nach Fertigstellung des Straßenbaus am Dr.-Külz- Ring voraussichtlich im Herbst 2022 die Sage von der Nymphe zum Leben erwecken.

Tourismus- und Gewerbeverein Eilenburg e. V. und Stadt Eilenburg machen sich stark für ein Labyrinth im ehemaligen Kurt-BennewitzStadion

Ab in die „neue“ Mitte?

Es tut sich viel um das alte ECW-Gelände. Wer aufmerksam dieser Tage durch Eilenburg fährt, oder es aktuell gar nicht vermeiden kann, der kann sich selbst ein Bild machen von den zahlreichen Baustellen und Aktivitäten in der Gegend. Der #TGVeb und die Stadt machen sich zusätzlich stark für ein Labyrinth auf dem Gelände des ehemaligen Kurt-Bennewitz-Stadions.

Aktuell werden dazu die Teilnahmeunterlagen für den Wettbewerb „Ab in die Mitte“ erstellt. Eine mögliche Version sieht man schon in der Skizze. Wo heute meterhoch Gestrüpp wuchert, könnte in Zukunft ein interessanter Ort der Begegnung mit verschieden möglichen Aktivitäten sein. So sieht die Einreichung des Wettbewerbes, bei dem Eilenburg schon sehr erfolgreich mit dem Thema der Heinzelmännchen teilgenommen hat, ein großes Labyrinth, eine öffentlich zugängliche Kneipstrecke und einen Barfußfad sowie einen Rundweg um das neue Areal vor.

Grafik: Mirko Seidel, www.treffpunktleipzig.de

Investoren in der Gegend sehen sogar eine „neue Mitte“ von Eilenburg entstehen, so ganz abwegig ist dieser Eindruck tatsächlich nicht. Dirk Heynig, Geschäftsführer der Aktiv-Oase, bringt die Idee einer Aktivmeile ins Gespräch, „mit dem hier verlaufenden Mulderadweg, dem geplanten Standort des Labyrinthes, Fitnessstudio und Physiotherapie der Aktiv-Oase, Fahrrad-Paul, der Schwimmhalle, dem Sporttreff Müller und dem Outdoor Fitnesspark in Eilenburg-Ost wäre eine Aktivmeile „komplett“. Ein Labyrinth oder auch die Kneipp-Strecke wäre von den ansässigen Fitnessstudios sicher auch mit der einen oder anderen Gruppe nutzbar.“, so Heynig.

Interessante Effekte gäbe es auch noch, so könnte ein Teil des Erdaushubes von dem neu entstehenden Gelände von EDEKA einen kleinen Hügel ergeben, von dem man einen schönen Blick auf das Labyrinth und die „neue“ Mitte genießen könnte.

„Wichtig ist, dass die Teilnahme am Wettbewerb unabhängig von einer Realisierung des Projektes erfolgen kann, zum jetzigen Zeitpunkt sind das alles nur geprüfte Ideen, Änderungen sind also noch möglich“, so Heiko Leihe, Vorstand im #TGVeb und verantwortlich u. a. für Wirtschaftsförderung und Tourismus in der Stadt.

Kathleen Schaaf von der Stadtverwaltung ergänzt: „Ein Labyrinth und verschiedene andere Pfade lassen sich auch ausgezeichnet mit dem Heinzelmännchen-Thema kombinieren“. „Auf jeden Fall wäre ein solches Labyrinth ausgezeichnet geeignet, um es in die bisherige touristische Werbung der Stadt aufzunehmen. Wir hätten mit dieser Größe ein Alleinstellungsmerkmal in der Gegend und würden weitere Zielgruppen touristisch ansprechen, die auf die #Weltkleinstadt Eilenburg vielleicht so noch nicht aufmerksam geworden sind“, so Sven Lehmann, Vorstand für Öffentlichkeitsarbeit im Verein.

Sollte das Vorhaben, wie im Wettbewerbsantrag geplant, nächstes Jahr umgesetzt werden können, so wäre das zudem genau 70 Jahre nach der Eröffnung des Kurt-Bennewitz-Stadions an dieser Stelle.

Neues aus dem Stadtrat

Der Eilenburger Stadtrat tagte am 6. September 2021 in einer Präsenzsitzung. und stimmte unter anderem zu folgenden Themen ab:

Bürgerentscheid über das „Bürgerbegehren zum Verkauf Nordring 14“ findet im Dezember statt – Oberbürgermeister gibt Statement ab

Die Stadträte haben für den Bürgerentscheid über das „Bürgerbegehren zum Verkauf Nordring 14“ als Tag für die Abstimmung den 05.12.2021 festgelegt. Ferner haben die Mitglieder des Stadtrates einen Gemeindewahlausschuss gebildet. Der Oberbürgermeister Ralf Scheler hat zu-dem seine Meinung sowie den bisherigen Werdegang zur Thematik öffentlich bekannt gemacht. Nachfolgendes Statement trug er in der Stadtratssitzung vor:

„Sehr geehrte Stadträte, verehrte Gäste,

ich halte es für notwendig, vorab der Behandlung der nun folgenden Beschlussvorlage, Ihnen zum betreffenden Thema neue Informationen zu übermitteln. Diese sollen eine realistische Gesamteinschätzung zur Sache möglich machen und eine Entscheidungsfindung für jeden einzelnen unterstützen.

Die aktuelle Ratsversammlung samt Verwaltung, sowie auch viele Jahre zurückliegend tätige Stadtgremien, sind und waren damit bereits befasst. Jeder wusste, so auch Frau Wagner, dass die betreffende Immobilie künftig nicht mehr für die Nutzung zu gewerblichen Zwecken vorgesehen ist und das Stadtentwicklungsziel den Abriss der alten Bausubstanz vorsah und auch weiterhin vorsieht.

Die Stadt erwarb das Areal aus einer Erbengemeinschaft im Jahr 2007, auch Frau Wagner hätte damals die Immobilie selbst erwerben können. Sie tat es nicht! Selbst nachdem die Stadt Besitzer wurde, gab es Jahre später zur Befriedung der streitigen Angelegenheit schon einmal Verkaufsbereitschaft der Stadt an Frau Wagner, wo man sich jedoch über den Kaufpreis nicht einigen konnte, da Frau Wagner das Objekt zum sogenannten Kleingeldpreis erwerben wollte.

Das ist die Wahrheit verehrte Damen und Herren, nur damit Sie sehen, was sich in dieser Angelegenheit bisweilen ereignete.

Ausweislich aller vorliegenden Unterlagen und Gesprächsprotokolle benenne ich Ihnen hier Tatsachen.

Zum Mietpreis, über alle Nutzungsjahre der Liegenschaft zahlte und zahlt Frau Wagner bis heute einen Mietpreis von durchschnittlich 1,65 Euro je m². Sage und schreibe 1,65 Euro je m², aus meiner Sicht ein Mietspottpreis und unter wirtschaftlichen und wettbewerblichen Gesichtspunkten überhaupt nicht vertretbar, auch hier hatte die Stadt und deren Räte über viele Jahre ein starkes Zugeständnis an Frau Wagner aufrechterhalten. Zusätzlich gab es für eine Umsiedlung des Betriebes durch die Stadt vielfache Immobilienangebote, welche von Frau Wagner jeweils konsequent abgelehnt wurden, Kaufverhandlungen jedoch scheiterten ebenso, weil eine Kaufpreiseinigung mit ihr nicht möglich war.

Im Übrigen, Originalton Frau Wagner, sie könne sich auch keinen höheren Mietpreis als 1,65 Euro leisten, da das ihr Betrieb wirtschaftlich nicht verkraften könne! Das gehört zur Wahrheit und die Wahrheit muss ausgesprochen werden dürfen. Sehr geehrte Stadträte und Gäste, erkennen Sie die Strategie von Frau Wagner?

Da bisher alle Ihre Bestrebungen zum Billigerwerb scheiterten, soll nunmehr der Kauf mithilfe dazu animierter Bürger durch einen Bürgerentscheid erzwungen werden, welchen die gleich zu behandelnde Beschlussvorlage beinhaltet! Für meinen Geschmack ist das ohne Zweifel ein unlauterer und vor allem auf den eigenen Vorteil bedachter Weg.

Nicht Interessen der Allgemeinheit zum Erhalt einer Dienstleistung liegen hier aus meiner Sicht vor, nein, ausschließlich Einzelinteresse und nichts, aber auch gar nichts anderes als das.

Ich möchte sie alle, vor allem unsere Besucher und darüber hinaus die gesamte Öffentlichkeit informieren, dass ich mich entschlossen habe, selbstverständlich in Absprache mit allen Stadtratsfraktionsvorsitzenden, aktuell der Frau Wagner ein Angebot für die weitere Vermietung (also eine unkündbare Dauermiete) für diesen Standort zu unterbreiten. Zu den gleichen Mietkonditionen wie sonst und zwar bis zum kompletten Ende ihrer eigenen Geschäftstätigkeit!

Meine Damen und Herren, der Zweck der Erhaltung der Dienstleistung für die Bürger wäre damit in vollem Umfang erfüllt und zwar auch ohne Bürgerentscheid. Wenn Frau Wagner es ehrlich meint mit der Erhaltung der Dienstleistung, so kann sie die Gelegenheit beim Schopfe packen, bleibt weiter Mieter und so die Wäscherei erhalten.

Nun zur Reaktion dazu seitens Frau Wagner und ihrer anwaltlichen Vertretung. Das Angebot für die weitere unkündbare Miete wurde zurückgewiesen und komplett abgelehnt. Für mich ist das völlig unverständlich, denn die Zweckerreichung zur Erhaltung der Dienstleistung wäre ja genau damit erreicht. Was hat Frau Wagner bloß vor? Ihre eigene unternehmerische Nachfolgeregelung blieb über Jahre unbeantwortet und bleibt weiterhin offen, es gibt keinen Nachfolger!

Fazit, mit einem Verkauf der Immobilie an Frau Wagner ist eine Garantie für die Erhaltung der Dienstleistung niemals gesichert! Ich glaube, und das ist meine ganz persönliche Meinung, und jeder in dieser Gesellschaft darf seine eigene Meinung sagen, ich glaube damit ist für mich erwiesen, worum es Frau Wagner geht.

Denn es kommt sehr gelegen und das hat heute Seltenheitswert, ein Grundstück in bester und zentraler Innenstadtlage zu erwerben, zum niedrigen Preis und das wohlgemerkt in einer Zeit rasant steigender Grundstückspreise. Das verstehe wer will, ich verstehe das nicht.
Und ich hoffe, dass jeder einzelne sich darüber mal seine eigenen Gedanken macht und hieraus seine Schlüsse zieht.

Bleibt das Grundstück städtisch, worauf ich hoffe, wäre gemeinsam nochmal mit allen Verantwortlichen und Beteiligten zu überprüfen, ob es wirklich die beschlossene grüne Wiese sein muss, oder doch nochmal eine andere zweckdienliche Entwicklung der Fläche diskutiert wird.“

Bebauungsplan Nr. 46 „Kranoldstraße – Nutzungsarten“ gebilligt und wird öffentlich ausgelegt

Mit dem Neubau des Penny-Marktes in der Kranoldstraße direkt neben dem bisherigen Standort wurde die letzte Einzelhandelsnutzung im Eckgrundstück Kranoldstraße/Bahnhofstraße auf-gegeben. Das Grundstück befindet sich entsprechend des Konzeptes zur Einzelhandels- und Standortentwicklung in der Stadt Eilenburg 2015 (EHK) innerhalb der „Nahversorgungslage Kranoldstraße“.

Im EHK ist zum Schutz der drei zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Eilenburg (Innenstadt, Puschkinstraße, Grenzstraße) sowie der Nahversorgungslagen die Möglichkeit der Neuansiedlung von Einzelhandel mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten ausgeschlossen. Gemäß EHK können die Nahversorgungslagen bis max. 800 qm Verkaufsfläche für einen Lebensmittelmarkt einschließlich Fleischer und Bäcker vorgehalten werden, welche mit dem Penny-Markt belegt sind. Zudem sind 400 qm Verkaufsfläche für kleinteilige Nahversorgungslösungen mit dem Kernsortiment Lebensmittel möglich.

Auch die Nachnutzung durch Einzelhandelseinrichtungen mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten (z.B. Garten-, Bau-, Elektrogroßgeräte-Fachmärkte) oder andere in einem Mischgebiet zulässige Nutzungen abseits des Einzelhandels sind möglich.

Zur Steuerung der weiteren Entwicklung wird ein Bebauungsplan aufgestellt, der dem Schutz der zentralen Versorgungsbereiche und Nahversorgungslagen im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung dient. Es soll die Planungs- und Investitionssicherheit in den zentralen Versorgungs-bereichen unterstützt und die dort bereits getätigten oder zukünftig vorgesehenen Investitionen vor konkurrierenden Entwicklungen geschützt werden.

Neue Einzelhandelsstandorte mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Hauptsortimenten außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche sollen sich nicht entwickeln können.
Die Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt vom 20.09.- 19.10.2021. Die Abwägung und der Satzungsbeschluss sind in der Stadtratssitzung im Dezember geplant.

Bebauungsplans Nr. 57 „Wohnen am Gelbchenweg“ wird aufgestellt

Durch den Bebauungsplan (B-Plan) sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für individuellen Wohnungsbau im Bereich zwischen Gelbchenweg und B 107 geschaffen werden.

Das ca. 6.000 qm große Gebiet befindet sich im Außenbereich, womit derzeit keine Wohnbebauung möglich ist. Jedoch handelt es sich nicht um offene Landschaft, sondern eine Restfläche zwischen vorhandener Wohnbebauung und der Bundesstraße B 107. Im Flächennutzungsplan (FNP) ist der Bereich teils als Grünfläche und teils als Gehölzfläche dargestellt, deshalb muss der FNP parallel geändert werden.

Bei der Aufstellung des B-Plans muss berücksichtigt werden, dass aufgrund der Nähe zur B 107 der Lärmschutz unumgänglich ist, die geplante Erschließung des Plangebiets über ein Grundstück des Bundes erfolgt, auf dem Ausfür die B 107 realisiert wurden und dass für diesen Eingriff an anderer Stelle Ausgleich zu erbringen ist.

Das wesentliche Ziel des B-Plans ist die städtebauliche Neuordnung als Allgemeines Wohngebiet. Somit werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um die Errichtung von Wohngebäuden und deren Nebenanlagen zu ermöglichen. Es bedarf der Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes, da es durch die Integration in ein bestehendes Wohngebiet und der Nähe zur Nahversorgungslage Bergstraße sowie zu zwei Grundschulen gut für eine Wohnnutzung geeignet. Angedacht sind maximal 6 Einfamilienhausgrundstücke, die über eine neu anzulegende Erschließungsstraße, ausgehend vom nördlichen Gelbchenweg verkehrstechnisch erschlossen werden sollen.

Dachsanierung vom Stadtarchiv steht bevor

Das städtische Objekt in der Dr.-Belian-Straße 3 wurde bis zum Auszug Ende 2019 als Bibliotheksgebäude genutzt. Nach dem Auszug der Bibliothek wurde das Stadtarchiv in das Gebäude verlagert. Hier werden neben vielen Bau- und Verwaltungsakten auch die historisch wertvollen Dokumente der Stadt Eilenburg gelagert. Das Dach ist seit vielen Jahren an mehreren Stellen undicht und die Dacheindeckung ist insgesamt sanierungsbedürftig.

Das Los 02 Dachdeckung inkl. Baustelleneinrichtung, Abbruch- u. Dachklempnerarbeiten wurde öffentlich ausgeschrieben. Fünf Firmen beteiligten sich am Wettbewerb und gaben ein Angebot ab. Die Angebote wurden durch das Ingenieurbüro Röder aus Doberschütz geprüft und gewertet. Der Stadtrat hat beschlossen, dass der Dachdeckermeisterbetrieb Jörg Huth aus Krippehna hat den Zuschlag bekommt. Die Auftragssumme beläuft sich auf ca. 124.000 Euro. Die Ausführung der gesamten Maßnahme ist vom 20.9. bis 24.11.2021 geplant.

Eine ökologische Baubegleitung findet vor, während und nach der Baumaßnahme statt. Es liegt eine Dokumentation zur artenschutzfachlichen Vorkontrolle vom NABU Sachsen über den Tierbestand im Dachbereich vor. Haussperrlinge/Mauersegler finden über Schlitze/Löcher zwischen Dachrinne und Dachgesims Zugang zum unteren Dachbereich. Bei der unteren Naturschutzbehörde wurde ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung wegen Zerstörung von Nistplätzen besonders geschützter Arten eingereicht. Die Behörde legt Ausgleichs- bzw. Kompensationsmaßnahmen fest, die je nach Art und Umfang während und nach den Bauarbeiten umgesetzt werden sollen.

Dorfteich im Ortsteil Behlitz wird saniert

Im Behlitzer Ortskern soll der Teich aufgewertet und für die Dorfgemeinschaft wieder attraktiver gestaltet werden. Der Teich ist momentan in keinem guten Zustand. Die Uferbefestigungen drohen einzubrechen, die Teichsohle ist massiv verschlammt und fällt regelmäßig trocken. Die gesamte Teichfläche ist von Schilf bedeckt. Durch die Maßnahme wird die ökologische Qualität des Gewässers verbessert und die Attraktivität des Ortskerns in Behlitz gesteigert. Die angrenzenden Flächen dienen der Dorfgemeinschaft für Veranstaltungen und als Treffpunkt.

Geplant ist es den Teich vollständig zu entschlammen und ihn etwas zu vergrößern, um das Rückhaltevolumen beibehalten zu können. Zudem wird er mittels einer Tonschicht abgedichtet und eine Tief- sowie Flachwasserzone werden geschaffen. Die bestehende marode Uferbefestigung wird zurückgebaut. An diesen Stellen erhält das Ufer eine Böschung. Ergänzend wird der Teich ringsum bepflanzt und es wird für Beschattung gesorgt.
Zur Realisierung der Maßnahme wurden vom Ortschaftsrat die entsprechenden Mittel in Höhe von 106.600 Euro zur Verfügung gestellt. Diese stammen aus den Mitteln des SIMUL-PLUS Wettbewerbs.

Die Leistungen für die Maßnahme wurden beschränkt ausgeschrieben und vier Firmen gaben ein Angebot ab. Die Angebote wurden durch das Planungsbüro IB Böhme geprüft. Es wurde empfohlen, den Zuschlag für die Leistungen zur Sanierung und Renaturierung des Dorfteiches in Behlitz an die Firma Dahlener Bau GmbH zu erteilen. Die Stadträte stimmten dem zu. Die Bauzeit ist vom 04.10. bis 19.11.2021 geplant.

Erweiterung der Park + Ride-Fläche am Stadtbahnhof hat begonnen

Der Bahnhofsvorplatz einschließlich Busbahnhof wurde 2016 umgestaltet und die Park&Ride-Anlage wurde mit 87 PKW-Stellplätzen ausgestattet. An die befestigten Stellflächen schließt sich eine Erweiterungsfläche an, die provisorisch mit einer ungebundenen Schotteroberfläche versehen wurde. Derzeit ist die Auslastung schon so groß, dass auch diese unbefestigte Fläche häufig belegt ist.

Aktuelle Analysen haben einen perspektivischen Bedarf von 170 Stellplätzen ergeben. Deswegen wird jetzt auch diese Fläche analog der befestigten Stellplätze mit Betonpflaster gestaltet und die Beleuchtung erweitert. Bestimmte Vorarbeiten wurden bereits realisiert, sodass jetzt mit relativ kleinem Aufwand diese Fläche fertiggestellt werden kann. Die Anzahl der befestigten Stellflächen erweitert sich dann auf zukünftig 154.

Die Planungsleistungen zum Straßenbau, einschließlich Bauüberwachung, werden durch das Büro ALBRECHTPLAN Planungsgesellschaft aus Leipzig betreut. Das Bauvorhaben wird 2021 fertiggestellt. Derzeit arbeitet die Firma Straßenbau Kunze GmbH aus Grimma an der Erweiterung der Fläche.

Spielplatz im Ortsteil Zschettgau ist fast fertig

Errichtung eines Multifunktionalen Treffpunktes

Wie bereits berichtet wird derzeit ein innovativer Treffpunkt in der Straße „Am Bauerndorf“ neben dem Begegnungszentrum in Zschettgau geschaffen. Dieser wird Angebote für verschiedene Zielgruppen bieten. Das Projekt beinhaltet einen komplett neu gestalteten Spielplatz, einen über-dachten Sitzplatz, eine Tauschbox, eine Fahrradabstellanlage mit E-Bike- und Handylademöglichkeit und Beleuchtung. Bisher konnten lediglich der Spielplatz sowie die Beleuchtung fast fertiggestellt werden.

Beim Carport, der Ladestation, den Sitzgruppen, den Fahrradanlehnbügel und der Ladestation gibt es Lieferschwierigkeiten, sodass sich die Installation der genannten Dinge etwas verzögert.

Der Spielplatz wurde allerdings Anfang September fast fertiggestellt und kann bereits bespielt werden. Die Spielgeräte wurden als landwirtschaftliche Maschinen und der Unterstand als Feldscheune gestaltet. Die geplante Rutsche wird demnächst noch montiert. Eine offizielle Einweihung des Spielplatzes ist am Nachmittages des 8. Oktober 2021 vorgesehen. Der Ortschaftsrat organisiert die kleine Eröffnungsfeier.

Das Projekt dient der Weiterentwicklung des Dorfgemeinschaftslebens, der Vermittlung bäuerlicher Traditionen und der Schaffung neuer „smarter“ Angebote. Das Vor-haben wird teilweise im Rahmen der LEADER-Entwicklungsstrategie und aus Restmitteln aus simul+ gefördert.

Einwohnerversammlung im Stadtteil Ost

Die Einwohnerversammlung für den Stadtteil Ost findet am Donnerstag, dem 23. September 2021 um 18.30 Uhr im „Sebastian-Kneipp“ Hort, Uferstraße 25 statt. Der Oberbürgermeister Ralf Scheler informiert zu aktuellen Themen in der Stadt und beantwortet die Fragen der Bürgerinnen und Bürger.

Stellenausschreibungen

In der Stadtverwaltung Eilenburg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle als Sachbearbeiter Kasse/Vollstreckung (m/w/d) sowie zum 01.02.2022 eine unbefristete Stelle als Sachbearbeiter Vollstreckung (m/w/d) besetzen.

Die Arbeitszeit beträgt je zu besetzende Stelle 33 Stunden/Woche. Die Vergütung erfolgt gemäß des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA).

Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen sind bis zum 28.09.2021 ausschließlich über unsere Homepage: https://bewerbung.eilenburg.de einzureichen.

Ansprechpartner: Stadtverwaltung Eilenburg | Frau Schneider | Tel.: 03423 652147 | www.eilenburg.de

Weihnachtsbaum für den Eilenburger Marktplatz gesucht

Zur Adventszeit ist der Marktplatz vor dem Rathaus in Eilenburg immer mit einem schönen beleuchteten Weihnachtsbaum geschmückt. Auch in diesem Jahr soll wieder ein ansehnlicher Baum aufgestellt werden. Daher ist die Stadtverwaltung Eilenburg jährlich auf der Suche nach Tannen oder Fichten die Privatpersonen gerne abgeben möchten. Der Baum sollte mindestens 12 Meter hoch sein und es sollte sich keine Freileitung in der Nähe des Baumes befinden.

Weiterhin muss der Baum gut zu erreichen sein, da die Abholung und Fällung mit schwerem Gerät erfolgt. Auf den Baumsponsor kommen keine Kosten bezüglich der Abholung oder Fällung zu.

Haben Sie ein passendes Exemplar in ihrem Garten oder auf ihrem Grundstück stehen, welches Sie gerne loswerden möchten? Dann melden Sie sich bis Ende September bei uns.

Schwimmhalle Eilenburg führt Nutzungsampel für öffentliches Baden und Saunieren ein

Das Team der Eilenburger Schwimmhalle hat eine Nutzungsampel für Besucherinnen und Besucher, auf Grundlage der momentan geltenden Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, ein-führt. Die Gäste können somit auf Anhieb erkennen, wie sie sich zu verhalten haben und welche aktuellen Regeln gerade in der Schwimmhalle gelten. Für jede Farbe gelten andere Regeln. Diese lauten, wie folgt:

Grün: Die Schwimmhalle ist geöffnet, ich kann das Bad (oder die Sauna) ganz normal besuchen. Hinweise zur Nutzung entnehme ich den Aushängen.

Gelb: Die Schwimmhalle ist geöffnet, jedoch benötige ich zur Nutzung einen Termin für ein bestimmtes Zeitfenster.

Orange: Die Schwimmhalle ist geöffnet, jedoch benötige ich einen Termin. Der Zutritt ist nur mit der „3G–Regel (Genesen, Geimpft o. Getestet)“ möglich. Eine Registratur zur Kontaktverfolgung ist notwendig und der Zutritt erfolgt ausschließlich über den Kassentresen.

Rot: Die Schwimmhalle ist nur noch nach „2G-Regel (Genesen oder Geimpft)“ mit Kontakterfassung und Termin nutzbar.

Der aktuelle Status kann online unter www.kulturunternehmung.de abgefragt werden.

Straßensperrungen in der Stadt Eilenburg

Straße B87, Ortsumfahrung Eilenburg – zw. S11 und B107
Maßnahme Sperrung der Fahrtrichtung Leipzig
Zeitraum 26.07.2021 – 19.11.2021
Grund Sanierung der Fahrbahn
Umleitung Der Verkehr aus Torgau kommend in Richtung Leipzig wird ab der Wurzener Landstraße (S11) durch die Ortslage Eilenburg über die K7442 (Ziegelstraße-Torgauer Straße-Leipziger Straße) weiter über die Fischeraue, Mittelweg, B107 und dann wieder auf die B 87 in Richtung Leipzig umgeleitet. Für den „normalen“ Verkehr bleibt eine Fahrspur von Leipzig kommend in Richtung Torgau frei.

Straße Brunnerstraße,
Maßnahme Sperrung einer Fahrtrichtung durch Einbahnstraßenregelung
Zeitraum 12.07.2021 – 03.12.2021
Grund Verlegung von Stromkabeln
Hinweis: Gesperrt ist die Fahrtrichtung von der Halleschen Straße zur Bergstraße, Umleitung über die Rödgener Straße. Die Sperrung erfolgt in Bauabschnitten. Die „kleine“ Hallesche Straße ist aber die größte Zeit von der Halleschen Straße trotzdem erreichbar.

Straße Zur Kämmerei von Pressen bis zum Bahnübergang (Baywa)
Umleitung wird über Naundorf Richtung Rödgen und der Baywa geführt
Maßnahme Vollsperrung
Zeitraum 13.09.2021 – 25.09.2021
Grund Sanierung der Fahrbahn

Straße Bernhardistraße, zwischen Möbiusstraße und Breitscheitstraße
Umleitung örtlich über Gothestraße und Schillerstraße
Maßnahme Sperrung des Fahrstreifens in Richtung Eilenburg Nord
Zeitraum 14.09.2021 – 17.09.2021
Grund Arbeiten der Telekom

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