Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow hat dem Sächsischen Kabinett heute die angepasste Hochschulentwicklungsplanung 2025 (HEP) vorgestellt. Vorausgegangen war eine breite Diskussion mit den 14 staatlichen Hochschulen und eine Anhörung von Hochschulgremien, Studierendenvertretungen sowie Kammern und Interessensverbänden.

Die Fortschreibung der HEP ergibt sich zum einen aus dem Nachfolgeprogramm des Hochschulpakts, dem „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“. Damit sind auch neue Ziele verbunden, die die Qualität von Lehre und Studium an den Hochschulen flächendeckend und dauerhaft stärken sollen. Zum anderen sind im Koalitionsvertrag im Bereich der Hochschulpolitik mehrere Ziele verankert, die nun mit der geänderten HEP konkret untersetzt werden sollen.

Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow: „Wir setzen in unserer Hochschulentwicklungsplanung auf Planungssicherheit und Kontinuität. Wir schaffen die Voraussetzungen dafür, die Qualität des Studiums weiter zu erhöhen, die Standorte zu stärken und damit den wissenschaftlichen Nachwuchs zu sichern. Die Anpassungen schärfen die Wissenschaftspolitik in verschiedenen Bereichen. Mit dem Ausbau von Studienplatzkapazitäten in mehreren Studienfächern der staatlichen Daseinsvorsorge übernimmt der Freistaat klar gesellschaftliche Verantwortung. Finanzielle Spielräume, die uns der Zukunftsvertrag eröffnet, nutzen wir für mehr dauerhafte Beschäftigung an den Hochschulen.“

Die angepasste und ergänzend fortgeschriebene Hochschulentwicklungsplanung 2025 sieht vor:

1. Zahl der Studierenden auf dem Niveau von rund 101.000 halten (mit entsprechender Verstetigung der Stellenanzahl für Hochschulpersonal)

2. Zusätzliche Stellen für die Hochschulen bis 2023 werden über aufwachsende Mittel aus dem Zukunftsvertrag zur Verfügung gestellt, ab 2024 dann 800 zusätzliche Stellen.

3. Der Anteil der dauerhaft Beschäftigten im akademischen Mittelbau soll auf 40 Prozent angehoben werden. Damit wird auch eine Verbesserung des Betreuungsverhältnisses von Lehrenden zu Studierenden erreicht.

4. Schwerpunktsetzung in der Unterstützung der Hochschulen in Studienfächern der staatlichen Daseinsvorsorge:

  • insgesamt 90 zusätzliche Studienplätze in der Medizin – damit stellt der Freistaat künftig für die Humanmedizin jährlich 615 Studienanfängerplätze zur Verfügung, zusätzlich 120 in der Zahnmedizin
  • Erhöhung der Lehramtsstudienplätze von derzeit 2.400 auf 2.700 zur langfristigen Sicherung des Lehrerbedarfs in Sachsen
  • Einrichtung des Studiengangs Hebammenkunde an den Medizinischen Fakultäten in Leipzig und Dresden (60 Studienanfängerplätze insgesamt, Leipzig bereits gestartet)
  • Aufbau von Bachelorstudiengängen Psychologie / Masterstudiengängen Psychotherapie an den Universitäten in Chemnitz, Dresden und Leipzig

Hintergrund:

Die im Jahr 2016 beschlossene Hochschulentwicklungsplanung legt die strategischen Leitlinien der Hochschulpolitik im Freistaat Sachsen fest und gibt den 14 staatlichen Hochschulen dadurch langfristige Planungssicherheit.

Mit der geänderten HEP 2025 sollen die Ziele aus dem Zukunftsvertrag umgesetzt wer-den. Mit dem Auflegen eines Nachfolgeprogramms zum Hochschulpakt 2020 (Zukunftsvertrag) hat sich auch die Zielrichtung der zusätzlichen Förderung im Hochschulbereich durch Bund und Länder geändert.

Während die Mittel des Hochschulpakts in erster Linie für zusätzliche Studiermöglichkeiten eingesetzt wurden, die aufgrund der demografisch bedingten hohen Studienanfängerzahlen in den Jahren 2007 bis 2020 notwendig waren, sollen die zusätzlichen Mittel aus dem Zukunftsvertrag der Kapazitäts- und Qualitätssicherung dienen. Der Schwerpunkt liegt damit im Erhalt der bedarfsgerechten Kapazität, dem Ausbau von Dauerbeschäftigung und in der Verbesserung der Studienbedingungen und der Betreuungsstruktur.

Das SMWK wurde mit Kabinettsbeschluss vom 11. August 2020 beauftragt, im Dialog mit den Hochschulen einen Entwurf zur Fortschreibung der HEP 2025 zu erarbeiten und dem Kabinett vorzulegen. Der erarbeitete Entwurf wurde vom Kabinett mit Beschluss vom 13. April 2021 zur Anhörung freigegeben. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens erhielten die Hochschulen und andere Beteiligte, wie die Studierendenschaft, die Gewerkschaften, die Forschungseinrichtungen und weitere Vertreter der Wirtschaft und Gesellschaft, Gelegenheit zu Stellungnahme.

Im Anhörungsverfahren gab es einen breiten Konsens mit den wesentlichen Änderungen. Ergänzt wurde beispielsweise, dass die Hochschulen die Gleichstellung von Minderheiten als Zielsetzung anerkennen, dabei wurde insbesondere auch der Stellung der Sorben Rechnung getragen.

www.studieren.sachsen.de/hochschulentwicklungsplan-2025-3971.html

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