Heute hat der Sächsische Landtag das Gesetz zur Stärkung der ärztlichen Versorgung im Freistaat Sachsen beschlossen. Dazu sagt der hochschulpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Oliver Fritzsche: „Mit dem heutigen Beschluss hat die CDU geliefert. Sachsen führt eine Landarztquote im Medizinstudium ein. Damit leisten wir einen Beitrag zum Erhalt einer hochwertigen medizinischen Versorgung im ländlichen Raum.“

„Die Universitäten in Leipzig und Dresden bilden jedes Jahr rund 570 Medizinerinnen und Mediziner aus. Weitere 50 Studienplätze stehen im Modellstudiengang Medizin in Chemnitz zur Verfügung. Fakt ist jedoch: Zu wenige der angehenden Ärzte entscheiden sich aber dafür, den Facharzt für Allgemeinmedizin zu absolvieren und im ländlichen Raum tätig zu werden. So haben zum Beispiel im Jahr 2019 nur 71 Ärzte die Facharztprüfung Allgemeinmedizin abgelegt.

Das müssen wir jetzt dringend ändern, wollen wir den steigenden Bedarf an Fachärzten in der Allgemeinmedizin und in bestimmten ausgewählten Facharztbereichen in Sachsen nachhaltig decken. Mit der Landarztquote schaffen wir die Voraussetzung für eine bessere medizinische Versorgung und wollen denen einen Zugang zum Medizinstudium ermöglichen, die später gern in einer ländlichen Region als Landärztin oder Landarzt praktizieren wollen.“

Hintergrund:

Die Altersstruktur der Ärzte in Sachsen lässt erwarten, dass sich dieses Problem in den nächsten 15 Jahren verstärken wird. Zudem ist die Anzahl der Ärzte, die im vertragsärztlichen Bereich nur in Teilzeit (durchschnittliche Wochenarbeitszeit unter 40 Stunden) arbeiten, in den letzten 20 Jahren von 0,5 auf etwa 20 Prozent (Stand 2018) kontinuierlich gestiegen. Es werden folglich mehr Ärzte erforderlich sein, um eine gleichbleibende Versorgung zu sichern.

Deshalb können vor allem im hausärztlichen Bereich, aber auch in einigen Facharztbereichen (z. B. Augenärzte, Hautärzte, Kinderärzte, Kinder- und Jugendpsychiater), immer weniger Vertragsarztsitze von der KVS bedarfsgerecht besetzt werden. Im vertragsärztlichen Bereich sind 23 % der Augenärzte, 26 % der Hautärzte, 30 % der Kinderärzte, 24 % der Nervenärzte älter als 60 Jahre. In den genannten Facharztrichtungen sind zahlreiche Ärzte sogar schon älter als 65 Jahre, nämlich 7 % aller Augenärzte, Hautärzte und Kinderärzte sowie 10 % aller Nervenärzte, bezogen auf die vertragsärztliche Versorgung.

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