Der Winter naht und mit ihm die kalten Tage. Wer bisher die Heizung noch nicht aufgedreht hat, wird sich den sinkenden Temperaturen bald „geschlagen geben“ müssen. Im Großteil der deutschen Haushalte wird derweil noch immer mit Gas geheizt, die Umstellung auf erneuerbare Alternativen wie Wärmepumpensysteme läuft schleppend.

Seit einiger Zeit schon weisen Verbraucherschützer/-innen auf die stark steigenden Energiekosten in Deutschland hin. Der Gaspreis ist binnen eines Jahres um über 250% angestiegen. Dadurch schießen auch die Heizkosten in die Höhe. Dies belastet vor allem die Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen.

Für Personen, die nach dem SGB II Anspruch auf Unterstützung für die Kosten der Unterkunft (KdU) haben, stehen die Nebenkosten – und damit die Heizkosten – unter Rechtfertigungszwang. Ab einem gewissen Grenzwert, der Nichtprüfungsgrenze „Heizkosten“, werden die Heizkosten der Betroffenen besonders geprüft.

Mathias Weber (Linke) im Stadtrat. Foto: LZ
Mathias Weber (Linke) im Stadtrat. Foto: LZ

Es ist zu erwarten, dass diese Nichtprüfungsgrenze in den kommenden Monaten in etlichen Haushalten überschritten wird. „Haushalte in Transferbezug betrifft die Situation besonders hart, da diese oftmals in energetisch schlecht isolierten Beständen wohnen und zur Aufbereitung von Warmwasser und Heizung in vielen Fällen nur eine teure Etagenheizung zur Verfügung steht“, erklären Mathias Weber, Sprecher für Wohnen, und Volker Külow, sozialpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Leipziger Stadtrat.

Wir fragen deshalb nach: Wie geht die Stadt Leipzig mit drastisch steigenden Energiepreisen um? Wann wird die Nichtprüfungsgrenze „Heizkosten“ bei den Kosten der Unterkunft angepasst? Was unternimmt die Stadt, um Abschaltungen der Strom- und Gasversorgung aufgrund von Zahlungsrückständen bei besonders schutzbedürftigen Personengruppen zu verhindern?

Die Antworten auf unsere Anfrage (https://gleft.de/4se) erwarten wir bei der kommenden Ratsversammlung am 8. November.

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