Sachsen erhöht die maximal förderfähige Investitionssumme im Rahmen der Richtlinie „Landwirtschaft, Innovation, Wissenstransfer“ (LIW/2014) von drei auf fünf Millionen Euro. Das gab Landwirtschaftsminister Wolfram Günther am Sonntag (7.11.) bekannt.

Günther: „Die Investitionsförderung ist eines der zentralen Instrumente der Agrarförderung. Wir fördern nun auch höhere Investitionssummen. Damit unterstützen wir die Landwirtinnen und Landwirten noch umfassender dabei, sich auf die gestiegenen Anforderungen an eine wettbewerbsfähige und zugleich nachhaltige Landwirtschaft einzustellen. Mehr Tierschutz, eine Bewirtschaftung, die Umwelt, Klima und Artenvielfalt schützt, Klimawandelanpassung, Digitalisierung – all das braucht Investitionen. Und jede Investition, die einen Betrieb für die Herausforderungen der Zukunft stärkt, ist ein Beitrag zur Zukunftsfähigkeit der Branche in Sachsen.“

Um sächsische Betriebe der Landwirtschaft, des Gartenbaus und des Weinbaus in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, gewährt der Freistaat Sachsen Investitionsförderungen im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum (EPLR).

Weitere Informationen finden sich unter Richtlinie „Landwirtschaft, Innovation, Wissenstransfer“ (LIW/2014) – sachsen.de

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