Zur 3. Kommunalrechtsnovelle, die gestern im Innenausschuss des Sächsischen Landtags beraten und ohne Gegenstimmen beschlossen wurde, führt der SPD-Innenpolitiker Albrecht Pallas aus: „Durch den heute beschlossenen umfassenden Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen haben wir die Grundlage dafür gelegt, dass die Dritte Kommunalrechtsnovelle im Februarplenum beschlossen werden kann.”

„Das zu schaffen, war uns besonders wichtig. Denn wir brauchen dringend Rechtssicherheit für virtuelle Ratssitzungen und im Bereich der optionalen Hauptamtlichkeit für kommunale Wahlbeamtinnen und -beamte. Und das gerade mit Blick auf die anstehenden Kommunalwahlen.”

„Unser Änderungsantrag  basierte auf Rückmeldungen aus der kommunalen Praxis zum Gesetzentwurf der Staatsregierung und den Anmerkungen bei der Anhörung zur Novelle bei der letzten Sitzung des Innenausschusses. Wichtig war uns, dass die kommunale Familie und die Bürgerbeteiligung deutlich gestärkt werden.”

„Entgegen der Darstellung der Fraktion Die Linke hatten wir über 2/3 ihrer Forderungen bereits im Koalitionsvertrag vereinbart und setzen das jetzt um. Die umfassende Modernisierung wird für die Kommunen spürbar sein. Durch die Linksfraktion wurden wir im Innenausschuss durchaus dafür gelobt.”

„Mit der Digitalisierung der kommunalpolitischen Arbeit setzen wir die Segel in Richtung Zukunft, auch über die Pandemie hinaus. Wichtig ist uns, die Kommunen handlungsfähig zu halten und dabei die ehrenamtliche Arbeit von Gemeinde- oder Kreisrät:innen zu erleichtern und zu stärken.”

Mehr: https://www.spd-fraktion-sachsen.de/innenausschuss-bringt-3-kommunalrechtsnovelle-auf-den-weg/

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