Das sächsische Kabinett hat heute ein neues Sächsisches Krankenhausgesetz zur Anhörung freigegeben.

Gesundheitsministerin Petra Köpping: „Ziel ist es, im Freistaat Sachsen auch noch im Jahre 2030 und darüber hinaus über eine effiziente, leistungsfähige und attraktive mit anderen Leistungserbringern gut vernetzte Krankenhauslandschaft zu verfügen, die eine hohe Versorgungsqualität für die Patientinnen und Patienten bietet. Wir wollen, dass jeder Patient in jeder Region gut versorgt wird. Mit dem Sächsischen Krankenhausgesetz wird dafür der rechtliche Rahmen geschaffen.“

Das Krankenhausgesetz enthält vor allem Regelungen zur Krankenhausplanung und -finanzierung. Unter anderem wird eine Möglichkeit zur Ausweisung von Gesundheitszentren im Krankenhausplan geschaffen. Dies soll die medizinische Versorgung der Bevölkerung vor allem im ländlichen Raum sichern. Neu ist auch eine Rechtsgrundlage für Modellvorhaben, wonach Krankenhausträger neue Vorhaben erproben können.

Damit wird die erwünschte sektorenübergreifende Zusammenarbeit vor allem zwischen ambulantem und stationärem Bereich stärker in den Vordergrund gerückt. In der Novellierung werden weiterhin Themen wie die Digitalisierung im Krankenhaus aufgegriffen, die auch zur Arbeitserleichterung des Personals dienen soll. Zudem werden weitere Qualitätsanforderungen in einzelnen Versorgungsbereichen Gegenstand der Krankenhausplanung sein.

Mit dem neuen Krankenhausgesetz soll ferner die Möglichkeit für Regionalkonferenzen geschaffen werden. Diese sollen dazu dienen, dass Landkreise und Kreisfreie Städte, Krankenhausträger, Krankenkassen-Landesverbände sowie Kassenärztliche Vereinigung Sachsen austauschen und gestaltend mitwirken können.

Nach Abschluss und Auswertung der Ergebnisse der Anhörung ist vorgesehen, den Entwurf des Sächsischen Krankenhausgesetzes dem Sächsischen Landtag zuzuleiten. Voraussichtlich im Sommer/Herbst wird sich der Landtag damit in den entsprechenden Ausschüssen befassen und dann den abgestimmten Entwurf zur Abstimmung auf die Tagesordnung des Plenums setzen. Das neue Krankenhausgesetz soll voraussichtlich Anfang 2023 in Kraft treten.

Hintergrund:

Das Gesetz zur Neuordnung des Krankenhauswesens (Sächsisches Krankenhausgesetz – SächsKHG) ist seit dem 1. September 1993 in Kraft und hat seitdem lediglich kleinere Änderungen erfahren.

Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf aktuelle Entwicklungen und zukünftige Bedarfe – wie zum Beispiel Demografie, Fachkräftebedarf, Digitalisierung und vielem mehr – hat entsprechend dem für die 7. Legislaturperiode geschlossenen Koalitionsvertrag im Zeitraum vom Januar bis Mai 2021 zunächst die „Zukunftswerkstatt für ein neues Krankenhausgesetz“ stattgefunden.

Dabei handelte es sich um einen transparenten Prozess, in dem verschiedene Akteure insbesondere aus Bereichen der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens gemeinsam mit dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt offen und kreativ über Probleme sowie Lösungen diskutiert haben.

Im Anschluss an die „Zukunftswerkstatt für ein neues Sächsisches Krankenhausgesetz“ wurde im Schulterschluss aller Verantwortlichen für das Gesundheitswesen – Krankenhausgesellschaft, Krankenkassen, Landesärztekammer, Kassenärztliche Vereinigung, Landkreis-, Städte- und Gemeindetag – das „Zielbild 2030 – Sächsische Krankenhausversorgungslandschaft im Wandel“ entwickelt.

Dieses wurde am 7. Februar 2022 an Sozialministerin Petra Köpping überreicht (Medieninformation: https://medienservice.sachsen.de/medien/news/1037465). Diese essentiellen Impulse werden im Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des Sächsischen Krankenhausgesetzes berücksichtigt.

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