Ab 26. April wird in allen Dienstgebäuden der Agentur für Arbeit Leipzig die 3G-Regel für persönliche Kundenzugänge aufgehoben.

Die AHA+L-Regeln (Abstand halten, Hygiene beachten, Atemschutzmaske tragen, regelmäßiges Lüften) werden weiter beachtet. Die Maskenpflicht bleibt bis zum 25. Mai 2022 bestehen.

Besuchende und Mitarbeitende müssen eine Atemschutzmaske tragen (FFP2-Maske oder mindestens einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz). Bei Bedarf gibt der Sicherheitsdienst der Arbeitsagentur einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz an die Kundinnen und Kunden aus.

www.arbeitsagentur.de/leipzig

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