Sachsens Städte und Gemeinden sollen die Fördermittel nutzen können, die für die soziale Arbeit in benachteiligten Stadtgebieten zur Verfügung stehen. Dazu hat das Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) gestern zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, die von Staatssekretär Dr. Frank Pfeil eröffnet wurde. 42,5 Millionen Euro stellen die Europäische Union und der Freistaat Sachsen bis zum Jahr 2027 über die Förderrichtlinie „Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF Plus 2021-2027“ bereit.

„Teilnehmen an dem Programm können Gemeinden mit solchen Gebieten, die einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Einwohnern haben, die auf Hilfen zum Lebensunterhalt angewiesen sind“, so Dr. Pfeil. „Bis Ende des Jahres 2023 können die betreffenden Gemeinden Handlungskonzepte einreichen, in denen sie bestehende Defizite analysieren und daraus konkrete Vorhaben ableiten.“ Die Konzepte können dann über mehrere Jahre bis 2028 mit einer Vielzahl von Projekten umgesetzt werden.

Gefördert werden niedrigschwellige, freiwillige Angebote, die das gesellschaftliche Miteinander stärken und die Lebenssituation der Bewohner in den betreffenden Stadtgebieten verbessern, wie z. B. Stadtteilgärten. Möglich sind aber auch Projekte der Kinder- und Jugendbildung, für lebenslanges Lernen oder zur sozialen oder beruflichen Eingliederung von Langzeitarbeitslosen, Einkommensschwachen sowie Flüchtlingen und Migranten. Unterstützt werden auch Maßnahmen, die die lokale Wirtschaft fördern und so einen positiven Effekt auf die Quartiersentwicklung haben.

„Das Programm hat sich bereits in der letzten Förderperiode bewährt“, so der Staatssekretär. »33 sächsische Kommunen haben über 440 Einzelvorhaben auf den Weg gebracht. Ich bin sicher, dass auch mit dem neuen Programm spürbare Veränderungsprozesse angestoßen werden. Besonders wichtig ist mir dabei, dass die Menschen in ihrem Stadtteil erfahren, dass ihnen zugehört wird, dass Defizite festgestellt und beseitigt werden und dass sie erleben, wie sich ihr Engagement lohnt.«

Hintergrundinformation zum Förderprogramm:

Bis zum 31. Dezember 2023 können die Städte und Gemeinden bei der SAB die gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzepte (GIHK) einreichen und einen Rahmenbescheid beantragen. Die Förderung richtet sich an alle Städte und Gemeinden mit Gebieten, die eine über dem Landesdurchschnitt liegende SGB II-Quote von acht Prozent zum Stichtag 31. Dezember 2020 haben. Lediglich in vollumfänglich, d. h. investiv und nichtinvestiv förderfähigen LEADER-Gebieten ist eine ESF-Förderung zur Stadtentwicklung nicht möglich. Diese Gebiete sind überwiegend ländlich geprägt und weisen in der Regel keine städtischen Strukturen auf.

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