Das Kulturamt der Stadt Leipzig schreibt für Oktober dieses Jahres Arbeitsstipendien aus: Künstlerinnen und Künstler sowie Kunst- und Kulturvermittlerinnen und -vermittler können noch bis zum 20. Juni 2022 (Einsendeschluss) Anträge beim Kulturamt einreichen. Dies erfolgt ausschließlich online. Das Stipendium muss zum 1. Oktober 2022 angetreten werden. Es werden rund 70 Stipendien á drei Monate zu jeweils 3000 Euro vergeben.

Antragsberechtigt sind freiberufliche Kulturschaffende, die ihren Schaffensmittelpunkt oder Wohnsitz in Leipzig haben. Dies schließt auch alle ein, die vor dem Hintergrund des Ukrainekrieges nach Leipzig gekommen und zum Zeitpunkt des Stipendiums hier gemeldet sind. Sie dürfen weder an einer Hochschule immatrikuliert sein, noch sich in einem Ausbildungs- bzw. festen Angestelltenverhältnis befinden.

Die künstlerische bzw. vermittlerische Tätigkeit muss erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt werden. Orientierung beim Ausfüllen des Antrags bietet eine Handreichung, die das Kulturamt unter www.leipzig.de/kulturfoerderung bereitstellt.

Die Entscheidung über die Gewährung einer Stipendienförderung trifft das Kulturamt der Stadt Leipzig. Dabei lässt es sich von bereichsübergreifend aufgestellten Fachbeiräten beraten. Die Einschätzung der Anträge erfolgt auf Basis festgelegter, öffentlich zugänglicher Kriterien. Maßgeblich sind die kulturell/künstlerische Qualität des Arbeitsvorhabens und die bisherige Arbeit der Bewerberin oder des Bewerbers. Die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren Ende August 2022. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Im Vorfeld bietet das Kulturamt eine Beratung an: Am 9. Juni gibt es von 16 bis 17.30 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung zum Stipendienprogramm. Alle notwendigen Informationen sowie die Antragsformulare können unter www.leipzig.de/kulturfoerderung abgerufen werden.

Das Stipendienprogramm wird auf der Grundlage des vom Stadtrat am 31. März 2021 gefassten Haushaltsbeschlusses aufgelegt und soll vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie freiberufliche Künstlerinnen und Künstler sowie Kunst- und Kulturvermittlerinnen und -vermittler bei ihrer künstlerischen bzw. konzeptionellen Arbeit unterstützen.

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