Dawit Gebru Wegu darf nicht arbeiten. Der ehemalige Auszubildende des Gasthauses „Alte Nikolaischule“ in Leipzig ist inzwischen wieder arbeitslos und kann von seinen Vorgesetzten, Heike und Matthias Reinhardt, nicht übernommen werden. Die Ausländerbehörde des Landkreises Leipzig verweigert ihm die Beschäftigungserlaubnis, denn seine Abschiebung kann angeblich „aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, nicht vollzogen werden“. Seine Identität sei ungeklärt.

Wegu hat jedoch einiges unternommen, um seine Identität nachzuweisen. Die Botschaft der Diktatur Eritrea macht es ihm, der vor ebenjenem Regime geflohen ist, jedoch nicht einfach. Selbst seine Mutter, derzeit in einem sudanesischen Flüchtlingslager, wurde kontaktiert, um die Identität ihres Sohnes aus der Ferne zu bestätigen – alles ohne Erfolg. Für Juliane Nagel, asylpolitische Sprecherin der Linksfraktion, zeigt Wegus Geschichte aus mehreren Gründen exemplarisch, dass umfassende Änderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht nötig sind:

„Der Kampf um Dawit Gebru Wegus Beschäftigungserlaubnis ist mir schon länger bekannt, die Reinhardts hatten mich vor einigen Monaten schon kontaktiert. Doch Politik hat ihre Grenzen in falschen Gesetzen, deren restriktiver Auslegung und dem Unwillen der Regierung, diese Fehler zu heilen. Es scheitert nicht nur diesmal an einer Ausländerbehörde, die selbst nicht darauf kommen mag, dass die Identitätsklärung offensichtlich unzumutbar ist.

Gerade bei Menschen aus Eritrea wird seit Langem kritisiert, dass Behörden oft nicht erfüllbare Mitwirkungspflichten einfordern. Die Geflüchteten können aber nichts dafür, dass ihre Herkunftsländer die Kooperation verweigern. Nun ist Wegu, der gute Arbeit geleistet hat, zur Untätigkeit verdammt, sein Arbeitgeber sucht händeringend Ersatz und die Allgemeinheit kommt für Wegus Lebensunterhalt auf, obwohl der ihn selbst verdienen könnte. Das ist total absurd!

Wegen solcher Fälle fordern wir, dass Ausländerbehörden sich regelmäßig darüber informieren, welche Vorgaben die Botschaften der einzelnen Herkunftsländer machen. Beim Ausbleiben der Passdokumente trotz Erfüllung aller Mitwirkungsmaßnahmen muss von Amts wegen die Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung zur abschließenden ldentitätsklärung anerkannt werden.

So könnten alternative Wege der Identitätsklärung beschritten werden. Die sächsische Regierungskoalition hat am 30. Juni im Innenausschuss die Chance, ein deutliches Signal an Innenministerium und Ausländerbehörden zu senden, wenn unser Antrag abgestimmt wird (Drucksache 7/7155).

Ehrenamtliches Engagement gegen frustrierende Gesetze und bockige Behörden gibt es zuhauf, hin und wieder wird ein medial aufbereiteter, besonders abstruser Fall diskutiert, und dann machen die Behörden weiter wie gewohnt. Aus unserer Sicht müssen Asyl- und Aufenthaltsrecht endlich systematisch glattgezogen werden. Unser Antrag zur Bleiberechtsoffensive ist ein Anfang.“

Empfohlen auf LZ

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar