Die Höhe der Gasbeschaffungsumlage steht fest, aber vieles ist weiterhin unklar. Die Umlage soll Gasimporteure vor der Insolvenz bewahren. Mit rund 2,4 Cent pro Kilowattstunde werden Gaskund/-innen zusätzlich belastet. Preiserhöhungen des eigenen Anbieters können parallel erfolgen.

„Für uns ist die Umlage kein Instrument der gerechten Verteilung von Kosten. Sie führt zu einer weiteren einseitigen Mehrbelastung für Verbraucher/-innen. Es gibt zu viele offene Fragen und zu wenig transparente Informationen zur Preisgestaltung, den Ausnahmen oder der Umsetzung der Umlage, erklärt Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen muss es daher eine unabhängige Preisaufsicht geben, die sicherstellt, dass nur Kosten in die Berechnung eingestellt werden, die zur Abwendung von Insolvenzen notwendig sind.

Darüber hinaus fordern die Verbraucherschützer/-innen, dass insbesondere Unternehmen die aktuell astronomische Gewinne einfahren, keine Möglichkeit haben derartige Ausgleichsansprüche geltend zu machen. „Dass es hier auf einen freiwilligen Verzicht für Unternehmen, wie RWE oder Shell hinausläuft, entbehrt jeder Logik zum Sinn und Zweck der Umlage und ist den Verbraucher*innen nicht zu vermitteln“, so Eichhorst weiter.

„Wir unterstützen Verbraucher/-innen mit unseren Beratungsangeboten in der Krise, brauchen aber auch eine politische Lösung. Hilfspakete und Entlastungen für die Betroffenen müssen jetzt auf den Weg gebracht werden“, fordert Eichhorst abschließend.

Ob Energieeinspar-Tipps, rechtliche Fragestellungen zu Preisanpassungsschreiben oder Energieschulden: Verbraucher/-innen bekommen fachkundige Unterstützung in allen Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen. Beratungstermine können telefonisch unter 0341 – 696 2929 oder online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung gebucht werden.

Termine speziell zur Energieberatung lassen sich direkt über www.verbraucherzentrale-energieberatung.de buchen.

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