Unter Schirmherrschaft des Bürgermeisters, Herrn Tobias Meier, ruft die Stadtverwaltung Taucha alle Interessierten auf, sich am 18. Literatur- und Kurzfilmwettbewerb der Stadt Taucha unter dem Motto „Natürlich…?“ mit einer eigenen Kurzgeschichte, einem Gedicht (Erwachsene) oder mit einem Kurzfilm (Kinder und Jugendliche) zu beteiligen.

Der Wettbewerb richtet sich an alle, die gern schreiben und auch erstmalig an diejenigen, die Interesse am Erstellen und Bearbeiten von Kurzfilmen haben. Es werden in insgesamt acht Kategorien Preise vergeben: fünf Preise im Bereich Literatur und drei Preise im Bereich Kurzfilm.

Die Kategorien im Bereich Literatur sind:

1. Erwachsene – Kurzgeschichte

2. Erwachsene – Gedicht

3. Kinder bis 10 Jahre – Kurzgeschichte

4. Jugendliche bis 14 Jahre – Kurzgeschichte

5. Jugendliche bis 17 Jahre – Kurzgeschichte

Bereich Literatur – Rahmenbedingungen

Mit der Einreichung eines Beitrags verpflichten sich die Autoren zur Anerkennung und Einhaltung folgender Regeln:

  • Der Autor ist alleiniger Urheber des Werkes und das Werk wurde noch nicht veröffentlicht (Kinder müssen ihr Werk eigenständig niederschreiben).
  • Der Autor ist mit einer eventuellen Veröffentlichung in geeigneter Form im Stadtanzeiger Taucha sowie auf der Internet-Präsentation der Stadtverwaltung Taucha einverstanden.
  • Die Preisvergabe und die Auswahl der Kurzgeschichten und der Gedichte erfolgt unter Ausschluss des Rechtswegs.
  • Jeder Autor hat die Möglichkeit, eine Kurzgeschichte oder ein Gedicht einzureichen.
  • Der Text ist möglichst mit einem einschlägigen Textverarbeitungsprogramm zu erstellen. Das Werk sollte dann ebenfalls digital eingereicht werden.
  • Folgende Angaben sind notwendig und auf einer separaten Seite einzureichen: Name, Vorname, Wohnadresse, Geburtsdatum, Telefon und E-Mail-Adresse.
  • Der eingereichte Text ist im Format DIN A4 einzureichen und darf 800 Wörter bei der Kurzgeschichte und bei Gedichten 1 Seite DIN A4, einspaltig nicht überschreiten.
  • Die Schriftgröße 10 darf in beiden Kategorien nicht unterschritten werden.
  • Kinder bis 10 Jahre haben die Möglichkeit, ihre Beiträge handschriftlich einzureichen.

Unter dem Stichwort: 18. Literatur- und Kurzfilmwettbewerb Taucha erwartet Ihrer Einsendung: Stadtverwaltung Taucha, Herrn Christoph Weinert, Schlossstraße 13, 04425 Taucha, E-Mail: christoph.weinert@taucha.de

Die eingereichten Beiträge werden nicht zurückgesandt. Auskünfte zum Stand der Bewertung werden bis zur Preisverleihung nicht erteilt. Die Sieger bei den Erwachsenen sowie die Sieger bei den Kindern und Jugendlichen werden im Rahmen einer Veranstaltung prämiert.

Am Kurzfilmwettbewerb können alle Jugendlichen im Alter von 10 bis 17 Jahren teilnehmen. Dabei sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Animation, Dokumentation, Reportage – alles ist möglich. Zugelassen sind sowohl Einzelarbeiten als auch Gruppenarbeiten.

Die Kategorien im Bereich Kurzfilm sind:

1. Jugendliche von 10 bis 14 Jahre

2. Jugendliche von 14 bis 17 Jahre

3. Gruppenarbeit Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre

Bereich Kurzfilm – Rahmenbedingungen

Die detaillierten Rahmenbedingungen für den Kurzfilmbereich sowie die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigen bzw. Datenschutzerklärung sind auf https://taucha.de/lkfw veröffentlicht.

Einsendeschluss für diesen Wettbewerb ist der 31.01.2023.

Wir freuen uns auf alle Beiträge und wünschen allen Autoren und Filmemachern viel Erfolg für diesen Wettbewerb!

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