Die Stadt Leipzig passt die Richtwerte für die Kosten der Unterkunft (KdU) der Mietpreisentwicklung an. Die neuen Richtwerte hat das Sozialamt anhand des Verbraucherpreisindexes fortgeschrieben. Diese Kalkulation fußt auf den Werten der Vergangenheit und kann die aktuelle Entwicklung auf dem Energiemarkt noch nicht berücksichtigen. Daher übernehmen Sozialamt und Jobcenter auch Kosten, die über den ausgewiesenen sogenannten Nichtprüfungsgrenzen liegen.

Die Nichtprüfungsgrenze für die Heizkosten wurde aus den tatsächlichen Betriebskosten der Vorjahre im Jahr 2021 abgeleitet und auf Basis des Verbraucherpreisindexes für Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe des Statistischen Bundesamtes vom Juni 2022 fortgeschrieben. Für den Anspruch auf die Übernahme der Heizkosten ist die Angemessenheit des Verbrauchs (in kWh) ausschlaggebend. Der Preis ist nicht Maßstab für die Angemessenheit.

Die Verwaltungsvorlage mit den neuen Richtwerten wurde am Dienstag durch Oberbürgermeister Burkhard Jung in seiner Dienstberatung bestätigt. Die neuen KdU-Sätze gelten ab 1. Oktober 2022. Der Stadtrat wird in seiner Sitzung am 12. Oktober 2022 informiert.

Ab 1. Oktober gelten folgende Werte:

Größe der BedarfsgemeinschaftRichtwert für die BruttokaltmieteNichtprüfungsgrenze Heizkosten

aktuellneuDifferenzaktuellneuDifferenz
1 Person314,07 €345,79 €31,72 €50,72 €55,84 €5,12 €
2 Personen408,72 €450,00 €41,28 €67,63 €74,46 €6,83 €
3 Personen532,82 €586,63 €53,81 €84,54 €93,08 €8,54 €
4 Personen609,85 €671,44 €61,59 €95,81 €105,49 €9,68 €
5 Personen684,41 €753,54 €69,13 €107,08 €117,90 €10,82 €
jede weitere Person72,05 €79,33 €7,28 €11,28 €12,42 €1,14 €

Für die Kosten der Unterkunft und Heizung werden im Jahr 2022 von der Stadt Leipzig voraussichtlich insgesamt 121 Millionen Euro ausgegeben (2021: 126 Millionen Euro).

Im Jahr 2021 erhielten monatlich durchschnittlich 32.200 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem SGB II. 2020 waren 1.200 Haushalte mehr auf diese Sozialleistung angewiesen.

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