Arbeitgeber, welche für Arbeitsplätze in Keller- und Erdgeschossen von Gebäuden verantwortlich sind, aber auch Gebäudeeigentümer, Bauherren sowie Architekten, Planer und Handwerker insbesondere in Radonvorsorgegebieten können sich am 24.10.2022 von 13.00-16.30 Uhr in dieser kostenfreien Online-Veranstaltung über ihre Pflichten und mögliche Maßnahmen informieren.

Im Dezember 2020 wurden Radonvorsorgegebiete entsprechend § 121 StrlSchG für Sachsen ausgewiesen und veröffentlicht. Innerhalb der Radonvorsorgegebiete ist an Arbeitsplätzen im Erd- oder Kellergeschoss die Radon-Aktivitätskonzentration zu messen (§ 127 StrlSchG) und bei Überschreitung des festgelegten Referenzwertes sind Maßnahmen zur Reduzierung zu ergreifen (§ 128 StrlSchG.

Das Programm des Online-Seminares umfasst folgende Schwerpunkte:

  • Rechtliche Regelungen um Strahlenschutz
  • Messtechnik und Methoden zur Charakterisierung der Radonsituation in Gebäuden
  • Radonschutzmaßnahmen für Neubauten
  • Radonschutzmaßnahmen für Bestandsbauten
  • Praxisbeispiele: Zeigen wie es geht!

Gehören Sie zu einer dieser Zielgruppen und möchten sich zu den aktuellen rechtlichen Regelungen und technischen Möglichkeiten zum Thema Radonschutz in Gebäuden informieren? Dann melden Sie sich bitte unter diesem Link an:

Anmeldung:

https://www.saena.de/

Die Sächsische Energieagentur – SAENA GmbH ist das unabhängige Beratungs-, Informations-, und Kompetenzzentrum zu den Themen erneuerbare Energien, zukunftsfähige Energieversorgung, Energieeffizienz und effiziente Mobilität. Gesellschafter sind der Freistaatw Sachsen und die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Sie dient als sachsenweite Anlaufstelle für alle handelnden Personen und Institutionen im Bereich Energie und Klimaschutz.

* Hinweis zur sprachlichen Regelung

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit wird auf die Anwendung der geschlechtergerechten Sprache verzichtet. Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten für alle Geschlechtsidentitäten

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