Die Bundesländer regeln, wie lange der Einzelhandel öffnen darf – die Linksfraktion hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, um die Öffnung von Montag bis Sonnabend in der Zeit von 8 bis 20 Uhr zu erlauben (Drucksache 7/11340). Dazu sagt der wirtschaftspolitische Sprecher Nico Brünler: „Alle mögen Flexibilität beim Einkaufen. Allerdings kamen wir jahrzehntelang mit angemessenen Öffnungszeiten zurecht. Heute sind Öffnungszeiten von 7 bis 22 Uhr gang und gäbe, was die Beschäftigten belastet.

Vor 100 Jahren war die Gesellschaft schon weiter: Bereits 1911 schlossen sich Kaufleute in freiwilliger Selbstverpflichtung zusammen und ihre Geschäfte bereits um 20 Uhr. Die großen Handelskonzerne haben diese freiwillige Selbstverpflichtung längst beerdigt. Der Chef von Tegut forderte, die Öffnungszeiten im Lebensmitteleinzelhandel zu begrenzen, um Kosten zu sparen und den Beruf attraktiver zu machen – und erntete Widerspruch.

Sachsens Ladenöffnungsgesetz lässt derzeit sehr lange Öffnungszeiten von 6 bis 22 Uhr zu. Wir wollen die bayerische Regelung einführen – ihretwegen hat sich noch niemand aus Protest an eine Ladentür gekettet. Ich bin mir sicher, dass die allermeisten Bürgerinnen und Bürger Verständnis hätten, wenn das Parlament diese Festlegung beschlösse. Die Öffnungszeit soll auf 8 bis 20 Uhr begrenzt werden.

Das spart nicht nur Energie, sondern verbessert die Arbeits-, Lebens- und Familiensituation der Beschäftigten, vor allem bei den großen Einzelhandelsketten. Eine solche Regelung wurde auch gegen Fachkräftemangel helfen: Im Handel ist eine Stelle laut Fachkräftemonitor der Bundesagentur für Arbeit mehr als drei Monate vakant, auch wegen langer Arbeitszeiten.

Nach dem Vorbild Brandenburgs wollen wir zudem Beschäftigte mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen besonders schützen. Sie sollen auf ihr Verlangen von einer Beschäftigung nach 18 Uhr freigestellt werden. Thüringen besitzt seit 2006 eine weitere Regelung, die wir uns ebenfalls zu eigen machen sollten: Beschäftigte in Verkaufsstellen sollen an mindestens zwei Samstagen im Monat freihaben. Die sächsische Regelung sieht bisher nur einen freien Samstag im Monat vor.“

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