Zur heutigen Aktuellen Debatte im Sächsischen Landtag „Schule ist mehr als Unterricht. Sechs Jahre Landesprogramm Schulsozialarbeit: Ein Erfolgsmodell für Sachsen“ erklärt Sozialministerin Petra Köpping: „Kinder und Jugendliche lassen Probleme, Nöte und Zukunftsfragen nicht an der Schultür. Egal, ob Sorgen in der Schule, Zuhause oder mit Freunden – Schule ist mehr als Unterricht.

Genau hier knüpft die Schulsozialarbeit an und wir brauchen Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, denn sie verbessern das Schulklima, unterstützen junge Menschen, Eltern aber auch Lehrerinnen und Lehrer. Das Landesprogramm besteht seit 2017, zuvor gab es nur eine zerklüftete Förderlandschaft.

Ziel des Landesprogrammes war und ist es, Kinder und Jugendliche besser zu unterstützen und deswegen die Förderung zu vereinheitlichen und vor allem neue Angebote zu ermöglichen. Schritt für Schritt ist das Landesprogramm ausgebaut worden.“

„Schulsozialarbeit ist Teil der Jugendhilfe. Damit kann die Schulsozialarbeit ein eigenständiges Profil entwickeln. Dies wird auch im Sächsischen Schulgesetz deutlich, welches seit 2018 die Schulsozialarbeit als verbindliche Leistung der Jugendhilfe verankert. Dadurch ist auch eine eigene Fachlichkeit möglich, da Schulsozialarbeiter nicht der formalen Schulhierarchie unterstehen. Dies trägt auch zur Vertrauensbasis und zum Beziehungsaufbau für die Schüler bei.“

„Der Wert von Schulsozialarbeit steht außer Frage – schließlich durchlaufen alle jungen Menschen in Deutschland das Schulsystem. Die Schulsozialarbeit ist hier ein wichtiger Teil geworden und die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter leisten einen enorm wichtigen Beitrag dafür, dass Kinder und Jugendliche gleiche Chancen für einen guten Start ins Leben haben. Deswegen werden wir unser Erfolgs-Programm der Schulsozialarbeit weiter und besser unterstützen.“, erläutert Petra Köpping.

„Im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche« erhielt auch die Schulsozialarbeit zusätzliche Mittel, z. B. für Digitalisierung. Die Folgen der Pandemie fordern die Schulsozialarbeit aber natürlich heraus. Es bleibt daher weiterhin noch viel zu tun, um die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Verstetigung und Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit voranzutreiben.

Dabei sollen vor allem die Eltern besser erreicht und eingebunden, sowie Lehrkräfte zur Zusammenarbeit motiviert werden. Aber auch die inner- und außerschulischen Aktivitäten sollen intensiviert, digitalisiert und vorangetrieben werden.“, erklärt die Staatsministerin.

Hintergrund:

Seit 2017 sind die vom Sächsischen Landtag für das Landesprogramm Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellten Haushaltmittel von 15,2 Millionen Euro auf 32,5 Millionen Euro im Jahr 2022 angewachsen. Die aus dem Landesprogramm geförderte Schulsozialarbeit bestand im Jahr 2022 an 604 Schulstandorten. Im Jahr 2017 waren es 383 Schulstandorte.

Über das Landesprogramm geförderte Vollzeitäquivalente sind von 332 im Jahr 2017 auf nun 631 gestiegen. Im vergangenen Jahr bestand auf ganz Sachsen gesehen ein Verhältnis von ca. einem Schulsozialarbeiter für 624 Schüler (allgemeinbildender Schulen) – dabei gibt es große Unterschiede in den Schularten. Laut einer Schätzung der Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit besteht das beste Verhältnis dabei an Förderschulen und Oberschulen mit ca. 1:350, das schlechtestes Verhältnis an Gymnasien mit ca. 1:1500.

Dabei ist der Fokus bewusst auf Oberschulen gelegt, um gerade die Oberschulen zu stärken. So wurde im Schulgesetz festgeschrieben, dass es Schulsozialarbeit an allen Oberschulen geben soll. Mit der Festschreibung im Gesetz besteht nun auch die Sicherheit sowie Planbarkeit für die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter selbst und ist auch ein Zeichen des Respektes für ihre geleistete Arbeit.

Seit der Reform des Sozialgesetzbuches Kinder- und Jugendhilfe im Sommer 2021 ist die Schulsozialarbeit in einem eigenen § 13a SGB VIII verankert – daran hat auch Sachsen im Bunderatsverfahren aktiv hingewirkt.

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