Letzten Donnerstag hat der Sächsische Landtag das Mietspiegelzuständigkeitsgesetz beschlossen. Diese Regelung ist infolge einer bundesgesetzlichen Änderung im August 2021 notwendig geworden. Seit dem 1. Juli 2022 müssen Kommunen mit über 50.000 Einwohner:innen einen Mietspiegel erstellen und die Länder die zuständigen Behörden bestimmen. In Sachsen betrifft dies die Städte Chemnitz, Dresden, Görlitz, Leipzig, Plauen und Zwickau.

Dazu erklärt Juliane Nagel, Sprecherin für Wohnungspolitik: „Die Koalition hat mit der Verzögerung des Beschlusses über die Mietspiegelzuständigkeit für erhebliche Rechtsunsicherheit gesorgt. Zum 1. Juli 2022 hätte das Land die Zuständigkeiten neu regeln müssen, also schon vor über fünf Monaten. Insbesondere für die Stadt Leipzig, die sich derzeit in der Phase der Erhebung der Daten für den neuen Mietspiegel befindet, birgt dieser Zeitverzug das Risiko ab Juni 2023 ohne gültigen Mietspiegel dazustehen.

Dies hätte dramatische Auswirkungen auf Mieterinnen und Mieter, denn ohne den qualifizierten Mietspiegel wären sie mit dramatischen Mieterhöhungen konfrontiert. Auch die Wirkung der sowieso schwachen Mietpreisbremse wäre dann geschmälert. Vielen Eigentümer:innen, die gegen die Regulierung von Mieten Stimmung machen, hätte die Regierung damit einen Bärendienst erwiesen.

Mit dem eiligen, aber notwendigen Beschluss fällt nun aber ein wichtiger Aspekt des Gesetzes unter den Tisch: Der finanzielle Ausgleich. Das Land überträgt den Gemeinden mit dem Gesetz eine neue Pflichtaufgabe. Diese muss laut Sächsischer Verfassung auch refinanziert werden. Wir haben den Mehrbelastungsausgleich mit einem Änderungsantrag eingefordert. Das Land darf die Kommunen auch mit dieser neuen Aufgabe nicht im Regen stehen lassen. Der Städte- und Gemeindetag taxiert die jährlichen Kosten für die sechs Kommunen auf knapp 893.000 Euro.“

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