Leipzig bekommt einen neuen Mietspiegel. Die aktuelle Version läuft Ende Juni aus, daher soll der Stadtrat am 14. Juni über die aktualisierte Fassung beschließen, teilt die Stadtverwaltung mit. Über den neuen Mietspiegel haben Vertreter aller Beteiligten zuvor ausgiebig beraten. Doch eine Einigung mit der Vermieterseite konnte nicht erzielt werden.

Daher ist nun ein Stadtratsbeschluss notwendig. Am Tag nach der Beschlussfassung soll der Leipziger Mietspiegel 2022 den Leipziger Mietspiegel 2020 ablösen.

Bürgermeisterin Dr. Martina Münch sagt dazu: „84 Prozent der Menschen in Leipzig wohnen zur Miete. Mit dem neuen Mietspiegel sollen diese Haushalte einen besseren Schutz vor unverhältnismäßig stark steigenden Mieten bekommen.“

Wo kann der Leipziger Mietspiegel 2022 eingesehen werden?

Die Vorlage zum Leipziger Mietspiegel 2022 ist öffentlich und im städtischen Ratsinformatiossystem einsehbar. Gültigkeit erlangt der Leipziger Mietspiegel 2022 jedoch erst mit Beschluss durch die Ratsversammlung, die voraussichtlich am 14. oder 15. Juni darüber entscheidet.

Sobald der Leipziger Mietspiegel 2022 gültig ist, steht er unter www.leipzig.de/mietspiegel kostenfrei zum Download zur Verfügung. Die gedruckte Broschüre ist wenige Wochen nach Veröffentlichung für vier Euro (zzgl. 7 % Umsatzsteuer) in der Bürgerinformation im Neuen Rathaus erhältlich.

Was ändert sich im Leipziger Mietspiegel 2022?

Die ortsübliche Vergleichsmiete wird, wie im Leipziger Mietspiegel 2020, mittels Tabellen berechnet. Geändert haben sich einige Merkmale über Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung.

In der Broschüre zum Leipziger Mietspiegel 2022 sind die neuen Mietspiegeltabellen dargestellt. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird künftig nicht mehr über das Addieren oder Subtrahieren von Zu- und Abschlägen, sondern über das Multiplizieren von Faktoren berechnet. Um die Anwendung möglichst leicht zu gestalten, wurden alle Faktoren übersichtlich dargestellt und Beispielrechnungen in jeder Tabelle ergänzt.

Zusätzlich kann die ortsübliche Vergleichsmiete nach Bestätigung des Mietspiegels in der Ratsversammlung wieder direkt hier im Internet berechnet werden.

Weshalb ist ein qualifizierter Mietspiegel wichtig?

So wie seine Vorgänger soll auch der neue Mietspiegel durch einen Stadtratsbeschluss im Juni qualifiziert werden. Einem Mieterhöhungsverlangen muss immer die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete nach qualifiziertem Mietspiegel beigefügt werden, auch wenn sich die Mieterhöhung auf eine andere Begründung (Auskunft aus einer Mietdatenbank, ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, Entgelte von drei vergleichbaren Wohnungen) bezieht.

Seit 13. Juli 2022 gilt in Leipzig die Mietpreisbremse. Um die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn zu ermitteln, ist die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete aus dem qualifizierten Mietspiegel maßgebend. Weitere Informationen zur Mietpreisbremse sind unter www.leipzig.de/mietpreisbremse verfügbar.

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