Der Freistaat schreibt derzeit die jährlichen Direktzahlungen an sächsische Landwirtschaftsbetriebe den jeweiligen Betriebskonten gut. Überwiesen werden in diesem Jahr auf knapp 228,7 Millionen Euro. Damit sind rund 7.300 Anträge beschieden worden. Die Zahlungen unterstützen die Bewirtschaftung auf etwa 890.000 Hektar. Bei den Mitteln handelt es sich um die vor allem an die bewirtschaftete Fläche gebundenen EU-Prämien.

Sachsens Landwirtschaftsminister Wolfram Günther: „Die Landwirtschaft befindet sich in einer tiefgreifenden Transformation. Die gesellschaftlichen Erwartungen an die Landwirtschaft haben sich verändert. Die Landwirtinnen und Landwirte wollen und müssen mehr als heute zum Umwelt- und Klimaschutz, zum Erhalt der Artenvielfalt und zum Tierschutz beitragen. Gleichzeitig ist die Landwirtschaft dem Preisdruck internationaler Märkte ausgesetzt.

Die Prämienzahlungen unterstützen die Landwirtinnen und Landwirte substanziell. Damit die Landwirtschaft gestärkt aus der Transformation hervorgehen kann, müssen wir bei der Agrarförderung umsteuern. Im ersten Schritt haben wir für die neue Förderperiode den Einstieg in den Umstieg der Agrarförderung vollzogen.

Wir richten die Unterstützung deutlich stärker als bisher an ökologischen Leistungen aus. Im nächsten Schritt müssen wir zu einem Modell kommen, bei dem gilt: Öffentliches Geld nur für öffentliche Leistungen. Deshalb setze ich mich für die Gemeinwohlprämie ein. Betriebe sollen neben ihren Produkten mit Umweltleistungen verlässlich Geld verdienen können, mit Maßnahmen, die sie freiwillig anwenden, die zum Betrieb passen und die einfacher zu handhaben sind als die heutigen Regeln.“

Die Direktzahlungen bestehen vor allem aus der rein flächenbezogenen Basisprämie in Höhe von 148,2 Millionen Euro und der Greening-Prämie in Höhe von 72,2 Millionen Euro. Letztere wird zum Beispiel für den Erhalt von Grünland oder andere ökologische Maßnahmen ausgezahlt. Hinzu kommen die Umverteilungsprämie (7,1 Millionen Euro), die Junglandwirteprämie (rund 700.000 Euro) sowie die Kleinerzeugerregelung in Höhe von knapp 580.000 Euro.

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