Vor 78 Jahren wurde das Konzentrationslager Auschwitz befreit. An diesem symbolischen Tag gedenken wir jährlich der sechs Millionen Opfer des Holocaust und stehen an der Seite der Überlebenden und Nachfahren.

Dazu erklärt Justizministerin Katja Meier: „An dem heutigen so bedeutenden 27. Januar erinnern wir an die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz und an alle Opfer, die während der nationalsozialistischen Herrschaft ermordet wurden. Diese Menschen fielen wegen ihrer Religion, ihrer Herkunft, ihrer politischen Überzeugung oder ihrer sexuellen Orientierung der grausamen NS-Vernichtungspolitik zum Opfer.

Dass der Bundestag in seiner heutigen Gedenkstunde an die Opfer des Nationalsozialismus erstmals verfolgte sexuelle Minderheiten, die bisher nicht Teil des offiziellen Gedenkens waren, in den Mittelpunkt stellt, begrüße ich sehr. Die Nationalsozialisten verschärften den sogenannten Homosexuellen-Paragraphen 175, sodass selbst der Kuss zweier Männer ins Zuchthaus führen konnte.

Bis 1945 gab es 45.000 Verurteilungen, viele von ihnen wurden in Konzentrationslagern gequält und ermordet. Aber auch nach dem Zweiten Weltkrieg bestand der Straftatbestand sowohl in der DDR als auch in der BRD weiter fort. Die damit verbundene Homophobie hat dessen viel zu späte Abschaffung 1994 bis heute überlebt.

Wir erleben sie als Hass gegenüber Lesben, Schwulen, bisexuellen Menschen, non-binären, queeren, intergeschlechtlichen oder trans Menschen. Diesem Hass müssen wir uns widersetzen. Es darf keine Toleranz gegenüber der Intoleranz geben. Eines kann nicht oft genug wiederholt werden: Antisemitismus, Menschenfeindlichkeit, Hass und Rassismus haben keinen Platz in Sachsen, Deutschland und Europa.“

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